Dresdner Stadtrat lehnt „Gesinnungsprüfung“ für Rathaus-Mitarbeiter ab

Im Dresdner Rathaus wurde ein Anti-AfD-Antrag diskutiert und abgelehnt.
Quelle: Matthias Rietschel
Dresden. Die „Alternative für Deutschland“ stand im Zentrum eines umstrittenen Antrages im Stadtrat. Hintergrund: Der Landesverband Sachsen der Partei gilt nach Feststellungen des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung. Die AfD bestreitet dies und wehrt sich vor Gericht, höchstrichterliche Entscheidungen stehen aus.
Dennoch sollte auf Antrag der Grünen eine Justiziarstelle „Wehrhafte Demokratie“ im Rechtsamt eingerichtet werden, die ihren Fokus vor allem auf Parteimitglieder und Anhänger der Freien Sachsen und der AfD richten sollte. Wie die Diskussion ablief und wie entschieden wurde.
Inhalt
Was forderten die Grünen in Dresden konkret?
Im Sommer brachten die Grünen im Dresdner Stadtrat einen mit „Verfassungstreue der Verwaltung sichern“ überschriebenen Antrag ein. Demnach soll im Rathaus eine Justiziarstelle „Wehrhafte Demokratie“ eingerichtet werden. Dort sollen dienstrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Verhalten und Positionen geprüft werden.
Rathaus-Mitarbeiter sollen geschult werden, um verfassungs- und menschenfeindliche Äußerungen und Haltungen bei Bediensteten besser erkennen zu können. Zudem soll dem Stadtrat regelmäßig berichtet werden, welche Maßnahmen seit der Einstufung der AfD als extremistische Bestrebung getroffen wurden, „um zu prüfen, inwieweit Bedienstete der Landeshauptstadt für die entsprechende extremistische Bestrebung tätig sind und wie diese beim Vorliegen entsprechender Voraussetzung aus dem Dienst entfernt werden können“.
Wie begründete die Partei ihren Antrag?
Stadtrat Moritz Knobel (Grüne) verwies in seiner Rede im Stadtrat auf die Razzia vom 5. November bei den bewaffneten „Sächsischen Separatisten“: „Unter ihnen sind Funktionsträger der AfD und Freien Sachsen, beide Parteien sind hier im Rat vertreten. Unser Antrag ist aktueller denn je. Es zeigt sich, wie schutzbedürftig unsere demokratische Grundordnung gegen Verfassungsfeinde ist.“
Die Angriffe auf die Demokratie würden auch in Dresden „dreister und bedrohlicher“. Die Stadtverwaltung sei dabei der Rückhalt der Demokratie auf kommunaler Ebene. Verfassungsfeinde würden jedoch gezielt versuchen, staatliche Strukturen zu unterwandern. „Wir müssen wachsam sein. Die Verwaltung soll besser geschützt werden. Verfassungsfeinde dürfen keinen Platz in unserem Staat finden“, so Knobel weiter.
Wer lehnte den Antrag ab?
Deutliche Kritik an den Plänen der Grünen kam vom Bündnis Sahra Wagenknecht. Stadtrat Benjamin Keckeis betonte: „Die Bekämpfung von Rechtsextremismus darf nicht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen, die Einrichtung einer Justiziarstelle ‚Wehrhafte Demokratie‘ käme einer Gesinnungspolizei gleich.“ Der Begriff der „wehrhaften Demokratie“ sei zudem ein unscharfer Begriff, der beliebig deutbar sei.
„Die Einrichtung einer Justiziarstelle ‚Wehrhafte Demokratie‘ käme einer Gesinnungspolizei gleich.“
Benjamin Keckeis
Stadtrat (BSW)
„Die einen gelten als Putin-Freunde, andere als Kommunisten, andere gelten als rechtsextrem, weil sie sich gegen unkontrollierte Migration positionieren.“ Man lehne ein „mit Steuergeldern gefördertes Denunziantentum ab. Es darf im Öffentlichen Dienst keine Gesinnungsprüfung geben, der zulässige Meinungskorridor darf nicht eingeengt werden.“
Max Aschenbach (PVP-Kooperation): „Jeder hat das Recht zu denken und zu sagen, was er will, selbst Angestellte der Stadtverwaltung. Es mag uns nicht gefallen, dass viele Verwaltungsmitarbeiter AfD-Wähler sind, aber es geht niemanden etwas an.“ Solange Stadtangestellte ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen würden, könnten sie denken und wählen, was sie wollen. „Dienstrechtliche Sanktionierungen gibt schon jetzt, falls es Auswirkungen auf die Arbeit gibt.“
Wie reagierte die Dresdner AfD?
Die AfD kritisierte den gegen die Partei gerichteten Antrag erwartungsgemäß scharf. Fraktionschef Thomas Ladzinski (AfD): „Geht es nach den Grünen, soll der Grundsatz der Bestenauslese bei der Besetzung von Stellen durch eine Gesinnungsprüfung ersetzt werden. Die Grünen selbst gehen totalitär gegen Andersdenkende vor, ein Drittel der sächsischen Wähler soll in ihren Grundrechten eingeschränkt werden.“

Die AfD in Sachsen gilt als gesichert rechtsextrem. Ein Antrag im Stadtrat Dresden wollte Möglichkeiten schaffen, Anhänger der Partei aus dem Dienst im Rathaus zu „entfernen“.
Quelle: Karl-Ludwig Oberthür (Symbolbild)
Auch die CDU regierte ablehnend, jedoch weniger heftig. Stadtrat Hans-Joachim Brauns: „Der Ursprungsantrag der Grünen geht deutlich über das Ziel hinaus. Jeder städtische Angestellte hat sich natürlich so zu präsentieren, dass er jederzeit für unsere Grundordnung eintritt. Das ist es dann aber auch. Es gibt ein Personalamt, was einschreiten kann, weitere Stellen braucht es nicht.“
Wie wurde im Stadtrat abgestimmt?
Der Antrag der Grünen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt, außer der Fraktion und teilweise der SPD stimmte nahezu der ganze Rat dagegen oder enthielt sich. Stattdessen beschlossen wurde eine andere Formulierung: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass Auftreten und Handeln des städtischen Personals jederzeit die Gewähr bieten, auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stehen.“ Dem stimmten unter anderem CDU und AfD zu.
SZ










