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Lutz Bachmann schweigt

Der Pegida-Chef steht seit Dienstag in Dresden vor Gericht. Der Vorwurf: Volksverhetzung. Eine Verurteilung könnte den mehrfach Vorbestraften hinter Gitter bringen. Eine Zusammenfassung des ersten Verhandlungstages:

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© Reuters

Tobias Wolf

Dresden. Der erste Verhandlungstag im Prozess gegen Lutz Bachmann ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Während vor dem Dresdner Amtsgericht Pegida-Anhänger und Gegner demonstrierten, schwieg der 43-jährige Angeklagte bis auf wenige Momente die meiste Zeit zu den Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwalt Tobias Uhlemann wirft Bachmann vor, im September 2014 auf Facebook volksverhetzende Äußerungen über Flüchtlinge gemacht zu haben. Bachmanns Facebook-Bekannte Susanne K. hatte einen Bericht der Süddeutschen Zeitung über menschenunwürdige Zustände in einer Asylbewerberunterkunft im fränkischen Zirndorf gepostet, um auf die schwierige Lage von Kriegsflüchtlingen hinzuweisen.

Daraufhin habe Bachmann sich in mehreren Kommentaren abfällig über Flüchtlinge geäußert. „Ach, du glaubst der Presse, wenn sie um Mitleid für das Gelumpe heuchelt? Solltest mal mit Leuten reden auf dem Sozialamt, wie sich dieses Dreckspack benimmt“, habe er etwa geschrieben. Neben „Gelumpe“ habe er auch Begriffe wie „Dreckspack“ und „Viehzeug“ verwandt. Laut Uhlemann habe Bachmann in Kauf genommen, den öffentlichen Frieden zu stören. Er habe die Menschenwürde von Flüchtlingen angegriffen, sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und dadurch zum Hass gegen sie aufgestachelt. „Das ist strafbar als Volksverhetzung.“

Richter Hans Hlavka und Bachmann kennen sich aus früheren Verfahren. Im Februar 2010 hatte Hlavkas Schöffengericht Bachmann wegen Handels mit mehr als 90 Gramm Kokain zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die das Gericht zur Bewährung ausgesetzt hatte. Diese alte Bewährungsstrafe, die wegen einer Reihe weiterer Verurteilungen Bachmanns mehrfach verlängert wurde, könnte ihm nun tatsächlich hinter Gitter bringen. Als der 43-Jährige im September 2014 seine umstrittenen Facebook-Äußerungen abgegeben haben haben soll, stand er noch unter Bewährung

Noch bevor Richter Hlavka die ersten Zeugen befragt hatte, kritisierte Bachmanns Verteidigerin Katja Reichel das Verfahren. Sie sagte, diese Äußerungen stammten nicht von Bachmann und forderte eine Einstellung des Verfahrens, da ihr Mandant keine Chance auf einen fairen Prozess habe. Das begründete sie unter anderem mit mangelnden Ermittlungen zur Frage, ob diese Kommentare überhaupt von ihrem Mandanten stammen.

Reichel will daher einen Techniker von Facebook Deutschland als Zeugen haben. Weiter fordert sie ein Sachverständigengutachten zur Frage, ob diese umstrittenen Äußerungen überhaupt strafbar seien. Dem entgegnete Staatsanwalt Uhlemann, ein Facebook-Zeuge sei nicht nötig, es gebe genug andere Beweise und Indizien. Der Richter stellte die Anträge der Verteidigung zurück. Viel mehr ist an ersten Verhandlungstag nicht passiert. Der Prozess wird am 3. Mai fortgesetzt.