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Maler muss sein Bild zurückkaufen

Robert Schmiedel bestaunt nach zwei Jahren seine gestohlene Federzeichnung wieder. Ein Dresdner Dieb hatte sein Werk im April 2015 im vierten Stock des Amtsgerichts von der Wand genommen.

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© A. Schneider

Von Alexander Schneider

Dresden. Neben Angeklagten, Zeugen und Prozessbeobachtern gibt es eine wachsende Gruppe relativ neuer Besucher des Dresdner Amtsgerichts: Künstler und Kunstinteressierte. Zur jüngsten Ausstellungseröffnung des Dresdner Malers Dyrck Bondzin, dessen Gemälde nun in den Fluren zu bewundern sind, kam auch ein weiterer Maler – Robert Schmiedel aus Leipzig. Das ist der Künstler, der ohne eigenes Zutun für eine ganz unerwartete Verbindung von bildender Kunst und Kriminalität steht. Der Dresdner Dieb Harry N. (58) hatte im April 2015 eine Federzeichnung Schmiedels im vierten Stock des Amtsgerichts von der Wand genommen und entwendet.

Auch als N. erst im Februar dieses Jahres just in diesem Hause verurteilt wurde, fehlte von der für Schmiedel so wertvollen Federzeichnung namens „Chummehorn, auch gut“ noch jede Spur. Erst Ende Mai tauchte sie in einem Dresdner Auktionshaus auf. „Ein Sammler rief mich morgens an und sagte, er habe ein Bild von mir entdeckt. Das werde ganz schön unter Wert angeboten, sagte er.“ Der Sammler habe dem Künstler-Freund geraten, doch ein wenig mehr auf seinen Ruf zu achten. Als Schmiedel nun sein Bild in dem Online-Katalog fand, war es für 60 Euro gelistet. Doch interessanter war für den Künstler, dass es sein vermisstes Bild war.

Als er im September 2009 wieder in der Schweiz zum Zeichnen gewesen sei, war schon Schnee gemeldet, so Schmiedel. Also sei er viel gewandert, habe rund um das Chummehorn Skizzen der Berge gemacht, damit sich die Reise lohne. Erst im Leipziger Atelier sollten daraus Bilder entstehen. Doch es kam anders. Schmiedel entzündete sich schon nach zwei Tagen beide Knie und konnte nicht mehr laufen. Dann blieb auch noch der Schnee aus – und der Künstler war gezwungen, sich bei schönstem Sonnenschein mit seinen Skizzen in einer Berghütte zu beschäftigen.

In solchen Momenten kann Großes entstehen. Schmiedel zeichnete viel, darunter auch dieses Bild. „Man sieht verschmierte Tuscheflecken und Feder-Kritzeleien am Rand“ – auch deswegen sei es für ihn unverkäuflich. Der Freistaat Sachsen hat Schmiedel nach dem Diebstahl mit 1 000 Euro entschädigt. Formal ist daher die Justiz noch Eigentümerin von „Chummehorn, auch gut“. Schmiedel werde es aber wieder zurückkaufen, sagte er.