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Einigung im Streit um Frauenparkplatz

Nach einer Vergewaltigung wies Eichstätt auf einem Parkplatz mehr Stellplätze für Frauen aus. Ein 26-Jähriger fühlte sich diskriminiert - und zog vor Gericht.

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© Sebastian Kahnert/dpa

München/Eichstätt. Im Streit um Frauenparkplätze in Eichstätt hat sich die Stadt mit dem Kläger geeinigt. Vor dem Verwaltungsgericht München kündigte die oberbayerische Kommune am Mittwoch an, ihre Frauenparkplätze neu zu beschildern. Sie folgte damit der Empfehlung des Gerichts.

Die neuen Schilder sollen deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Empfehlung sind - also auch Männer ohne Konsequenzen auf Frauenparkplätzen parken dürfen. "Das ist ein Sieg für die Frauenparkplätze in ganz Deutschland", sagte der Verwaltungsdirektor der Stadt Eichstätt, Hans Bittl, im Anschluss.

Ein 26-Jähriger aus dem Rheinland, der sich bei einem Besuch in Eichstätt von den Frauenparkplätzen diskriminiert fühlte, hatte gegen die Stadt geklagt. Er sah nicht nur Männer, sondern auch Frauen dadurch diskriminiert - weil Frauenparkplätze aus seiner Sicht suggerieren, dass Frauen schwach und besonders schutzbedürftig seien.

Auf die Frage der Diskriminierung ging das Gericht am Mittwoch allerdings nicht ein. Es gehe nur um die Ausgestaltung der Schilder, betonte der Vorsitzende Richter. Stadt und Kläger einigten sich darauf, dass die strittigen Schilder bis Ende Februar abgebaut und ersetzt werden. Die Stadt hatte sich nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschieden, die Frauenparkplätze auszuweisen. (dpa)

Faktencheck: Müssen Männer Frauenparkplätze frei halten?

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss kein Fahrer mit einem Bußgeld rechnen, der sein Auto auf öffentlichen Parkplätzen in für Frauen reservierten Bereichen abstellt. Es gibt kein allgemein gültiges Verkehrsschild und weder Ordnungsamt noch Polizei verteilen Strafzettel. Es ist ein moralischer Ansatz, diese gut beleuchteten Flächen nah bei den Ausgängen den Frauen zu überlassen. Wird ein Parkplatz oder Parkhaus allerdings privat bewirtschaftet, hat der Besitzer Hausrecht - und kann einem Falschparker durchaus Hausverbot erteilen.

BEWERTUNG: Falsch - zumindest im öffentlichen Raum.

Faktencheck: Werden Männer durch die Bereitstellung von Frauenparkplätzen diskriminiert?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine Benachteiligung von Menschen wegen ihres Geschlechts - außer es liegt ein nachvollziehbarer Grund vor. Der kann zum Beispiel im Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit liegen. Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erlaubten etwa einem Arbeitgeber 2011, Stellplätze auf dem Firmenparkplatz bevorzugt an Frauen zu vergeben. Im Urteil heißt es: "So sind Frauen generell einer größeren Gefahr als Männer ausgesetzt, Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu werden." Zudem seien Frauenparkplätze "sozial erwünscht und gesellschaftlich weithin akzeptiert". 

BEWERTUNG: Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es dazu nicht, doch Richter und juristische Experten sahen in der Vergangenheit darin keine Verletzung von Männerrechten. 

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