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Maulwurf-Mord ist strafbar

Weil sie Hügel hinterlassen, sind Maulwürfe für Gärtner ein optisches Problem.  Da die Tiere streng geschützt sind, dürfen sie nicht getötet werden.

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© dpa

Maulwürfe sind gesetzlich streng geschützt. Sie dürfen nicht getötet und bekämpft werden, so der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband. 

Gibt es einen besonderen Grund, die Tiere bekämpfen zu wollen, muss man eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichen Naturschutzbehörde beantragen. Ansonsten sei die Tötung strafbar. 

Maulwürfe sind für Gärtner aber nur ein optisches Problem: Sie hinterlassen zwar Hügel, fressen anders als Wühlmäuse jedoch keine Pflanzen an. (dpa)