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Mehr Anerkennung für die Wehr

Glashütter Stadträte möchten den ehrenamtlichen Einsatz stärker belohnen. Das ist aber an eine Bedingung geknüpft.

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© Egbert Kamprath

Von Maik Brückner

Glashütte. Auf die Glashütter Feuerwehr ist Verlass. Noch erfüllt sie die gesetzlichen Vorgaben und ist bei Bränden und Unfällen in den meisten Fällen in den vorgeschriebenen Hilfszeiten vor Ort. Doch wie lange noch? Diese Frage konnte auch Stadtwehrleiter Veith Hanzsch in der jüngsten Stadtratssitzung nicht beantworten. Dort erklärte er, dass das Interesse an der Feuerwehrarbeit seit Jahren abnehme. Und er nannte auch den Hauptgrund: „Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, sich ehrenamtlich zu engagieren, ohne etwas dafür zu verlangen“, sagte er.

Diesen Gedanken griff der Hirschbacher Stadtrat Jörg Paulusch (CDU) auf. Er ist der Ortswehrleiter in seinem Heimatdorf. In der Stadtratssitzung, in der Veith Hanzsch über die Probleme der Feuerwehren referierte, brachte er einen Antrag ein. Mit dem regte er an, die Entschädigungsregelungen der Feuerwehrleute zu ergänzen. Bisher erhalten nur Wehrleiter, Stellvertreter und bestimmte Funktionsträger wie Gerätewart, Ausbilder und Pressewart eine monatliche Entschädigung. Darüber hinaus gibt es für jeden Kameraden, der spätestens 15 Minuten nach der Alarmierung am Gerätehaus eingetroffen ist, sowie für das Ausüben einer Brandsicherungswache fünf, bei längeren Einsätzen zehn Euro.

Paulusch schlägt nun vor, dass Kameraden, die die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Mindestausbildungszeit von 40 Unterrichtseinheiten – das entspricht 30 Stunden – absolviert haben, 100 Euro im Jahr bekommen sollten. Damit würde die Stadt die ehrenamtliche Arbeit der Kameraden honorieren. Paulusch erklärte seinen Vorstoß: Die Anforderungen an die Feuerwehr seien in den letzten Jahren gewachsen. Das liege auch an der Ausrüstung, die besser geworden ist, die von den Kameraden aber auch beherrscht werden muss.

Der Antrag, den Paulusch in der jüngsten Ratssitzung einbrachte, wurde und wird von den Stadträten der CDU sowie der Wählervereinigungen Reinhardtsgrimma und Johnsbach unterstützt. Ihm sei bewusst, dass andere Kommunen diesen Vorstoß mit Skepsis betrachten werden, erklärte Paulusch. Dem einen oder anderen gehe bestimmt dieser Gedanke durch den Kopf: „Die in Glashütte können sich das leisten ...“ Deshalb plädierte er dafür, die Aufwandsentschädigung aus dem Geld zu finanzieren, das der Freistaat über die zusätzliche Landespauschale jeder Kommune in Sachsen zukommen lässt. Über den Antrag der Stadträte wird am Dienstagabend entschieden. Stadtwehrleiter Veith Hanzsch begrüßte den Vorstoß. „Wir müssen unseren Mitgliedern etwas bieten.“ Vielleicht trägt die angeregte Neuregelung auch dazu bei, dass sich mehr Kameraden regelmäßig an den Ausbildungen beteiligen. Momentan würden in Glashütte etwa 70 Prozent aller Kameraden die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Sollte der Vorstoß in Glashütte erfolgreich sein, könne das dazu führen, dass andere Kommunen nachziehen. Denn für die Entschädigung der Feuerwehr sind allein die Kommunen zuständig, sagt Hanzsch. Das ist die Ursache dafür, dass die Entschädigungen unterschiedlich ausfallen, ergänzt er. Hanzsch, der über viele Jahre stellvertretender Kreisbrandmeister war, kennt die Situation im Landkreis.

Der Freistaat belohnt die Mitgliedschaft in der Feuerwehr übrigens nur bedingt. Auf Antrag stellt er eine Ehrenamtskarte aus, mit der man einige Einrichtungen in Sachsen kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen kann. Richtig attraktiv ist das nicht, sagt Hanzsch. Die 100 Euro, die die Stadträte ins Gespräch gebracht haben, seien eine bessere Anerkennung, wenngleich auch die nur symbolisch sei.

Stadtratssitzung in Glashütte, Dienstag, 29. Mai,

18.30 Uhr, Arthur-Fiebig-Haus