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Haus. Geld. Grundstück.

Beim gemeinsamen Erbrechts- Forum der Sächsischen Zeitung und der Notarkammer Sachsen gab es viele Hinweise, wie sich klug vorsorgen lässt.

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© Carmen Schumann

Von Ralf Haferkorn

Bautzen. Der Fall kommt sehr häufig vor: Eine Frau hat zwei Söhne. Ihr Mann ist schon gestorben, und ein Sohn hat sich von ihr abgewandt. Sie möchte daher dem anderen Sohn das Haus vermachen. In ihrem Testament hat sie ihn zum Alleinerben bestimmt. Somit hat sie den Sohn, zu dem kein Kontakt mehr besteht, enterbt. Doch damit verhindert sie nicht, dass dieser seinen Pflichtteil, einen Zahlungsanspruch in Geld, geltend machen kann.

Der sogenannte Königsweg wäre ein Pflichtteilsverzicht, der bei einem Notar beurkundet werden muss: Der künftige Erblasser vereinbart dabei mit dem Pflichtteilsberechtigten verbindlich – und gegebenenfalls gegen Zahlung einer Abfindung –, dass dieser seinen Anspruch beim Erbfall nicht geltend machen wird. Das geht aber nur mit dessen Zustimmung. Der enterbte Sohn der Frau wird einem solchen Vertrag allerdings wohl eher nicht zustimmen. Umgehen könnte sie das Pflichtteilsrecht trotzdem: wenn sie ihrem Lieblingssohn das Haus schon heute, also zu Lebzeiten, überschreiben würde. Doch dann gilt eine Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf das volle Eigentum an dem Haus dem „guten“ Sohn sicher ist. Eine Schenkung verhindert den Pflichtteil des „bösen“ Sohnes allerdings nur dann, wenn sie sich als Übertragende von der Immobilie trennt. Behält sie ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch), würde das den Beginn der Zehnjahresfrist verhindern.

120 Leser waren dabei

Diese und andere Fragen wurden beim Erbrechts-Forum der Sächsischen Zeitung und der Notarkammer Sachsen am Donnerstag in Bautzen diskutiert. Rund 120 Leserinnen und Leser waren dazu ins Hotel „Best Western“ gekommen. Sie hörten zunächst zwei sehr informative Vorträge. Zum Pflichtteil sprach die Kamenzer Notarin Helgard Steglich. Ihre Bautzener Kollegin Birgit Lappas-Pusch informierte anschließend über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Danach nutzten viele Zuhörer die Möglichkeit zur individuellen Beratung. Neben den Referentinnen standen dazu unter anderem auch die Notarinnen und Notare Franziska Caroli (Görlitz), Ingrid Steinbrecher und Bettina Sturm (beide Bautzen) sowie Klaus-Peter Neumann (Bischofswerda) Rede und Antwort.

www.Notarkammer-Sachsen.de