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Werbeverbot für Abtreibung: Daniela Kuge hält "Aufweichung" nicht notwendig

Das Bundeskabinett beschließt Abschaffung von Paragraf 219a. Meißner CDU-Gesundheitspolitikerin spricht sich dagegen aus.

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2019 wurde der Paragraf, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, geändert. Die Streichung geht Daniela Kuge zu weit.
2019 wurde der Paragraf, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, geändert. Die Streichung geht Daniela Kuge zu weit. ©  Claudia Hübschmann (Archiv)

Meißen/Berlin. Die Meißner CDU-Gesundheitspolitikerin Daniela Kuge spricht sich gegen die geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen aus. "Bei einem Schwangerschaftsabbruch handelt es sich nicht nur um einen einfachen medizinischen Eingriff, sondern auch um eine wichtige Entscheidung, welche ein ungeborenes Leben betrifft, und die daher nicht leichtfertig getroffen werden sollte", sagte die CDU-Landtagsabgeordnete.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht: Bislang diente dieser unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte ausführliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung stellen können, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Kuge geht dieser Schritt zu weit, da es seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 bereits zulässig ist, dass Arztpraxen selbst Auskunft darüber geben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. "Eine weitere Aufweichung ist aus meiner Sicht nicht notwendig, da durch die bestehenden Beratungsstellen bereits eine vollumfängliche Beratung möglich ist und jede Frau mit ihrer eigenen Frauenärztin darüber auch ergänzend sprechen kann", sagt Kuge, die es für zwingend notwendig hält, dass auf eine umfangreiche Beratung eine anschließende Bedenkzeit folgt. "§219a zielt eben auf diese objektive und seriöse Beratung ab." Bevor der Paragraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, muss der Gesetzentwurf noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. (SZ/mgr)