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Kreis Meißen: Ärger mit neuen Grundsteuer-Briefen vom Finanzamt

Knapp die Hälfte der Eigentümer hat die Bescheide erhalten. Es gibt schon 6.000 Widersprüche gegen die Berechnungen. Experten raten zum sofortigen Handeln.

Von Ulf Mallek
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Erst 80 Prozent aller Grundsteuererklärungen im Landkreis Meißen sind abgegeben. Bearbeitet wurden noch nicht mal die Hälfte. Jetzt fragen sich viele Eigentümer: Soll ich Einspruch einlegen?
Erst 80 Prozent aller Grundsteuererklärungen im Landkreis Meißen sind abgegeben. Bearbeitet wurden noch nicht mal die Hälfte. Jetzt fragen sich viele Eigentümer: Soll ich Einspruch einlegen? © Foto: Jens Büttner/ZB/dpa

Meißen. Der Meißner Vermieter hält das Schreiben vom Finanzamt in der Hand. Es ist der neue Bescheid über den Grundsteuerwert. Und seine Hand zittert. "Das ist unglaublich", sagt er erbost zu seiner Frau. "Die wollen uns nur abzocken."

Die Familie besitzt eine kleine, geerbte Wohnung in der Stadt, ruhige Lage, aber nicht so angesagt. Die Miete wurde lange nicht erhöht und beträgt 350 Euro netto im Monat. Das Finanzamt rechnet in seinem Schreiben aber mit einer wesentlich höheren Nettokaltmiete von 416 Euro, was nach Ansicht des Vermieters zu einer ungerechtfertigt hohen Grundsteuer führt. "Am Ende wird damit ja nur der Mieter bestraft, denn er muss ja schließlich die Grundsteuer bezahlen. Ich kann sie auf die Nebenkostenabrechnung setzen." Der Vermieter überlegt, ob er Einspruch beim Finanzamt einlegt.

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