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Ärger mit der Biotonne

Die Entsorgung kann verweigert werden, sagt ZAOE-Chef Otteni. Dafür gibt es klare Regeln. Er will dafür sorgen, dass sich alle daran halten.

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Was in die Biotonne darf, ist geregelt – Größe, Umfang, Durchmesser oder Gewicht des Abfalls aber nicht.
Was in die Biotonne darf, ist geregelt – Größe, Umfang, Durchmesser oder Gewicht des Abfalls aber nicht. © Christian Juppe

Meißen. Immer wieder komme es vor, dass seine Bio-Tonne nur teilweise entleert wird, da dem Fahrer des Entsorgungsfahrzeugs die Äste in der Bio-Tonne zu dick sind. Mit diesem Problem wandte sich ein Anwohner aus Korbitz an die Lokalredaktion der Sächsischen Zeitung. Wie er schreibt, gibt es keine Regelung – weder im Internet-Auftritt des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE), noch in dessen Abfallkalender oder als Aufkleber auf der Tonne. Von einem Sachbearbeiter habe er in Erfahrung bringen können, dass Äste bis zu einem Durchmesser von 15 cm entsorgt werden müssen. Leider wüssten die Fahrer der Müllfahrzeuge nicht Bescheid bzw. sie hielten sich nicht daran.

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