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Arbeitslose müssen sich wieder persönlich melden

Meldungen per Telefon oder online sind ab dem 1. September nicht mehr gestattet. Dies galt bisher wegen Corona.

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Arbeitslose müssen jetzt wieder persönlich in der Behörde vorsprechen. Bisher konnte man sich auch telefonisch oder online melden.
Arbeitslose müssen jetzt wieder persönlich in der Behörde vorsprechen. Bisher konnte man sich auch telefonisch oder online melden. © Daniel Bockwoldt/dpa (Symbolfoto)

Meißen/Riesa. Ein Stück zurück in die Normalität geht es jetzt auch bei der Agentur für Arbeit. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Damit ist es jetzt vorbei. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das teilt die Behörde mit.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativen Wegen arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September bundesweit. Über Änderungen, zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Riesa rechtzeitig. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten möglich.

Identifizierungsverfahren läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September zur Verfügung - aber nur für diejenigen, die sich bis zum 31. August telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis sei ab dem 1. Januar nächsten Jahres geplant.

Digitale Angebote bleiben

Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices. (SZ)

Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit Riesa, Rudolf-Breitscheid-Straße 35: Montag, Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr, Dienstag geschlossen, Donnerstag, 13 bis 18 Uhr

Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit Meißen, Niederauer Straße 26-28: Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 13 bis 18 Uhr, freitags ist geschlossen.

In den Geschäftsstellen Großenhain und Radebeul finden ausschließlich terminierte Beratungen statt, eine persönliche Arbeitslosmeldung kann nicht erfolgen.