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Coswig: Axtschlägerin muss in die Psychiatrie

Im Fall um einen brutalen Angriff im Coswiger Rathaus gab es am Freitag eine Entscheidung des Landgerichtes Dresden.

Von Jürgen Müller
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Eine 36-jährige Coswigerin musste sich wegen eines Axtangriffes auf ihren Begleiter verantworten.
Eine 36-jährige Coswigerin musste sich wegen eines Axtangriffes auf ihren Begleiter verantworten. © xcitepress

Dresden /Coswig. Im Verfahren um einen Axtangriff im Coswiger Rathaus am 9. Dezember vorigen Jahres wurde am Landgericht Dresden am Freitag eine Entscheidung verkündet. Der 36 Jahre alten Deutschen wurde vorgeworfen, im Coswiger Rathaus beim Beantragen eines neuen Personalausweises plötzlich und unvermittelt auf ihren Begleiter mit einer Axt eingeschlagen und ihn schwer verletzt zu haben.

Der Begleiter war der Coswiger Linken-Kreisrat Reinhard Heinrich, der sich in dem Verein "Ort der Vielfalt" in Coswig engagiert und in dieser Funktion auch der Frau helfen wollte. Weil die Frau wegen des fehlenden Ausweises keine Sozialleistungen mehr bekommen hatte, wollte er mit ihr einen neuen beantragen. Als die Mitarbeiterin im Bürgerbüro sagte, dass der Ausweis zehn Euro koste, soll Heinrich gesagt haben: "Diese zehn Euro machen das Kraut auch nicht mehr fett." Daraufhin soll die Beschuldigte völlig ausgetickt sein.

Der Geschädigte Reinhard Heinrich zeigt die verbliebene Wunde auf seinem Kopf. Er erlitt einen Schädelbruch, hat die Operation aber gut überstanden.
Der Geschädigte Reinhard Heinrich zeigt die verbliebene Wunde auf seinem Kopf. Er erlitt einen Schädelbruch, hat die Operation aber gut überstanden. © xcitepress

Beschuldigte tickte völlig aus

Der 67-Jährige zog sich durch die Attacke einen Schädelbruch zu und musste notoperiert werden. Die Frau konnte nach der Tat noch im Bürgerbüro überwältigt und festgenommen werden. Ein Haftrichter erließ unmittelbar nach der Tat einen Unterbringungsbefehl in der Psychiatrie.

Vorgeworfen wurde ihr auch eine weitere Tat vom 27. November 2020. Dort soll die Frau in einer Gaststätte in Leipzig völlig unvermittelt auf eine andere Frau eingestochen haben, welche die Stiche wohl abwehren konnte. Auch damals schon wurde die Täterin kurzzeitig in die Psychiatrie eingewiesen, bald darauf aber wieder entlassen.

Nach dreitägiger Verhandlung, die bis auf die Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt und während dieser zwei Gutachter gehört wurden, entschied das Gericht, dass die 36-Jährige, die stark drogen-, alkohol- und nikotinabhängig ist, schuldunfähig ist und deswegen nicht für die Taten verurteilt werden kann. Stattdessen ordnete das Gericht die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Sie hat auch die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Nebenklägers zu tragen.

Nebenkläger: Behandlung dringend notwendig

Nebenkläger Reinhard Heinrich hatte vor Verhandlungsbeginn gesagt, es komme ihm nicht darauf an, dass die Frau ins Gefängnis müsse. Sie sei krank, müsse dringend behandelt werden. Vor allem müsse streng darauf geachtet werden, dass sie stets ihre Medikamente einnehme, ansonsten könnten solche Taten immer wieder geschehen, so der 67-Jährige. Mutmaßlich hatte die Beschuldigte auch an jenem Tag ihre Medikamente nicht eingenommen.

Bei dem Verfahren wegen versuchten Totschlags ging es von vornherein darum, ob die Beschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird. Deshalb handelte es sich um ein Sicherungsverfahren, es gab keine Anklage, sondern eine Antragsschrift. Die Staatsanwaltschaft war aufgrund der psychischen Erkrankung von vornherein von Schuldunfähigkeit ausgegangen. Dies hat sich nun bei der Verhandlung bestätigt.

Wäre das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass die Beschuldigte doch schuldfähig war, hätte ein neues Strafverfahren angesetzt werden müssen.