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Coswiger muss mehr als sechs Jahre ins Gefängnis

Der Angeklagte kaufte und verkaufte kiloweise Crystal. Er wird nun erst einmal in den Maßregelvollzug eingewiesen.

Von Jürgen Müller
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Ins Zeithainer Gefängnis muss der Angeklagte vorerst nicht zurück. Das Gericht wies die Einweisung in den Maßregelvollzug an.
Ins Zeithainer Gefängnis muss der Angeklagte vorerst nicht zurück. Das Gericht wies die Einweisung in den Maßregelvollzug an. ©  SZ/Archiv

Dresden/Coswig. Harte, aber erwartbare Strafe für einen 30-jährigen Coswiger. Die Große Strafkammer des Landgerichtes Dresden hat ihn jetzt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Einbezogen wurde ein Urteil des Amtsgerichtes Dresden von einem Jahr und zehn Monaten. Nach einer Absprache am ersten Prozesstag wurde dem Mann bei einem Geständnis eine Strafe im Rahmen zwischen fünf Jahren und sechs Monaten bis sechs Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt.

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