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Das große Rechnen im Gerichtssaal

Ein Radebeuler soll mit 2,42 Promille mit dem Auto gefahren sein. Er tischt immer wieder neue Varianten auf.

Von Jürgen Müller
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Nach der Alkoholfahrt will der Angeklagte noch eine Flasche Bier und ein großes Glas Wein getrunken haben. Zu widerlegen ist ihm das nicht.
Nach der Alkoholfahrt will der Angeklagte noch eine Flasche Bier und ein großes Glas Wein getrunken haben. Zu widerlegen ist ihm das nicht. © dpa-tmn

Meißen. Der 52-Jährige ist am Abend des 5. Februar dieses Jahres auf dem Nachhauseweg von Dresden. In Radebeul fällt ihm ein vor ihm fahrender VW Passat auf. Dessen Fahrer begeht mehrere gravierende Fehler. Ordnet sich links ein, blinkt links, fährt dann aber doch gerade aus. Der Fahrer eines Peugeot kann gerade noch einen Zusammenstoß verhindern. Offenbar hat der Passat-Fahrer Probleme, die Spur zu halten, orientiert sich an den Straßenbahnschienen. Immer wieder gerät er auf die Gegenfahrbahnen. Erst als Gegenverkehr kommt, zieht er auf der vierspurigen Straße wieder nach rechts.

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