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Der Polizistenhasser

Der Angeklagte ist bekannt dafür , dass er ein Problem mit Behörden hat. Bei einer Kontrolle tickt er aus. Erst als Meißner Polizisten kommen, beruhigt er sich.

Von Jürgen Müller
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Wenn der Angeklagte einen Polizisten sieht, gerät er in Rage. Nicht zum ersten Mal beleidigt er Beamte.
Wenn der Angeklagte einen Polizisten sieht, gerät er in Rage. Nicht zum ersten Mal beleidigt er Beamte. © Symbolfoto: Rene Meinig

Meißen. Der Angeklagte begreift gar nicht, was der Antrag der Staatsanwältin bedeutet. Sie hat gerade eine Haftstrafe von einem Monat beantragt. Ohne Bewährung. Das allein ist schon ungewöhnlich, denn derart kurze Haftstrafen werden in aller Regel zur Bewährung ausgesetzt. Kommt das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin nach, hat das für den Meißner aber viel schlimmere Konsequenzen. Er müsste nämlich für ein Jahr und sieben Monate ins Gefängnis. Denn er ist Bewährungsbrecher. Deshalb würde die Bewährung für eine Haftstrafe widerrufen.

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