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Die Stunde der Wahrheit

Der Angeklagte will drei Jahre jünger sein als bisher immer angegeben. Ein Rechtsmediziner hat ihn untersucht. Und kommt zu einem klaren Ergebnis.

Von Jürgen Müller
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Der Angeklagte zu Prozessbeginn am Landgericht Dresden. Am Dienstag wurde der abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt.
Der Angeklagte zu Prozessbeginn am Landgericht Dresden. Am Dienstag wurde der abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. © Jürgen Müller

Dresden/Meißen. Will der Angeklagte aus Afghanistan, der wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung vor dem Landgericht Dresden sitzt, die Justiz zum Narren halten? Diesen Eindruck könnte man haben, nachdem er in der Verhandlung plötzlich behauptete, drei Jahre jünger zu sein, als er bisher angab und auch in seinem Dokument steht. Auf seinem Ausweis und auf dem Asylantrag steht als Geburtstag immer der 11. Juni 1997. Auch vor Gericht hat er diesen Termin angegeben. Doch jetzt will der junge Mann am 21. März 2000 geboren worden sein.

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