SZ + Meißen
Merken

Die Stunde der Wahrheit

Der Angeklagte will drei Jahre jünger sein als bisher immer angegeben. Ein Rechtsmediziner hat ihn untersucht. Und kommt zu einem klaren Ergebnis.

Von Jürgen Müller
 4 Min.
Teilen
Folgen
Der Angeklagte zu Prozessbeginn am Landgericht Dresden. Am Dienstag wurde der abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt.
Der Angeklagte zu Prozessbeginn am Landgericht Dresden. Am Dienstag wurde der abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. © Jürgen Müller

Dresden/Meißen. Will der Angeklagte aus Afghanistan, der wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung vor dem Landgericht Dresden sitzt, die Justiz zum Narren halten? Diesen Eindruck könnte man haben, nachdem er in der Verhandlung plötzlich behauptete, drei Jahre jünger zu sein, als er bisher angab und auch in seinem Dokument steht. Auf seinem Ausweis und auf dem Asylantrag steht als Geburtstag immer der 11. Juni 1997. Auch vor Gericht hat er diesen Termin angegeben. Doch jetzt will der junge Mann am 21. März 2000 geboren worden sein.

Auch der Bruder des Angeklagten hatte als Zeuge vor Gericht angegeben, beide seien Zwillinge und seien am 11. Juni 1997 in Teheran zur Welt gekommen. Erst als er merkte, woher der Wind weht, schwenkte er plötzlich um. Sein Bruder sei drei Jahre jünger, nur in Deutschland seien sie Zwillinge. Das Geburtsdatum seines Bruders sei falsch eingetragen worden, ein Fehler der deutschen Behörden, sagte er. Doch der "Fehler" wurde nie korrigiert. Das angeblich falsche Geburtsdatum steht auch im Ausländerregister.

Das Alter ist ganz entscheidend für das Strafmaß, falls es zu einer Verurteilung kommt. Dem abgelehnten Asylbewerber wird vorgeworfen, in der Nacht zum 20. Juni vorigen Jahres nahe der Eisenbahnbrücke in Meißen versucht zu haben, eine 17-Jährige zu vergewaltigen. Als die sich wehrte und um Hilfe schrie, soll er das Mädchen in die Elbe gezerrt und dessen Kopf unter Wasser gedrückt haben.

Ist der Angeklagte tatsächlich im März 2000 geboren, wäre er zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt gewesen und könnte nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Ansonsten droht ihm das viel härtere Erwachsenenstrafrecht.

Gutachter: Geburtsjahr kann nicht stimmen

Weil es keine verlässlichen Aussagen zum Alter gibt, hat das Gericht weder Kosten noch Mühen gescheut und einen Rechtsmediziner der Uniklinik Dresden eingeschaltet. Dieser sollte mit wissenschaftlichen Methoden das Alter des Mannes ermitteln.

Dr. Uwe Schmidt hat am Dienstag sein Gutachten vorgestellt. Er hat unter anderem die Weisheitszähne röntgen lassen. Die wachsen in verschiedenen Stadien von A bis H. Beim Angeklagten war die Stufe H erreicht. Die Weisheitszähne sind also vollständig ausgewachsen. Durch ein CT des Schlüsselbeines und Röntgen der linken Hand wurde das Alter der Knochen ermittelt.

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte 29 Jahre alt sein könnte. Dabei gibt es eine Spanne von fünf Jahren nach unten und oben. Das vermutliche Alter liegt also zwischen 24 und 34 Jahren. "Das Geburtsjahr 2000 ist mit den Ergebnissen der Untersuchungen jedenfalls nicht kompatibel, es ist in keiner Weise belegbar", so Dr. Schmidt. Die Angaben des Angeklagten sind also offensichtlich gelogen. Er war zur Tatzeit älter als 21 Jahre, wie jetzt nachgewiesen wurde. Es ist die Stunde der Wahrheit.

Ein anderer Gutachter äußerte sich zur Schuldunfähigkeit. Er sollte klären, ob der Angeklagte zur Tatzeit wegen alkoholischer Beeinflussung schuldunfähig oder zumindest vermindert schuldunfähig war. Auch sein Ergebnis ist eindeutig: Der Mann ist voll schuldfähig.

Das hatten schon Zeugenvernehmungen ergeben. Unter anderem hatten Polizisten berichtet, dass sie bei dem Angeklagten zwar Alkoholgeruch wahrgenommen hatten, dieser aber keine Ausfallerscheinungen zeigte, kooperativ war und jederzeit verstand, worum es ging. Nach der Tat war er zunächst geflüchtet, konnte aber schnell gestellt werden.

Folgt nun die Abschiebung?

Die Große Jugendkammer des Landgerichtes Dresden unter Vorsitz von Richterin Monika Müller folgt den Einschätzungen der Gutachter und verurteilt den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht. Wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung muss er für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die sieben Monate Untersuchungshaft werden darauf angerechnet. Der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten.

Die Verurteilung müsste auch zur Abschiebung führen. Offen ist aber, welche Rolle es dabei spielt, dass er mit einer Deutschen ein eineinhalbjähriges Kind hat. Verheiratet ist er mit der Frau nicht, jedenfalls nicht nach deutschem Recht, wie die 24-jährige Großenhainerin als Zeugin sagte.

Bei einer Abschiebung ist die Frage auch, wohin? Die Frage ist nur, wohin? Der Mann ist Afghane, lebte aber mit der Familie im Iran. Die besaß dort einen Hof, bewohnte ein 120 Quadratmeter großes Haus. 2015 kam fast die gesamte Familie nach Deutschland, der Angeklagte, sein Vater, seine Mutter, zwei Brüder, eine Schwester sowie Schwager und Schwägerin samt deren Kindern.

Aber geflohen seien sie nicht, behauptete der Bruder des Angeklagten: "Wir sind nur verreist, wollten uns mal Deutschland ansehen." Das machen sie nun schon das sechste Jahr.

Mehr lokale Nachrichten aus Meißen lesen Sie hier.

Mehr lokale Nachrichten aus Radebeul lesen Sie hier.

Mehr lokale Nachrichten aus Riesa lesen Sie hier.

Mehr lokale Nachrichten aus Großenhain lesen Sie hier.