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Ein sympathischer Angeklagter

Der Mann ist Deutscher und lebt seit eineinhalb Jahren auch wieder hier, wurde aber in Tunesien geboren. Mit der Bürokratie hat er so seine Probleme.

Von Jürgen Müller
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Ein ausländischer Führerschein muss spätestes nach sechs Monaten in einen deutschen getauscht werden, wenn der Inhaber hier seinen festen Wohnsitz hat.
Ein ausländischer Führerschein muss spätestes nach sechs Monaten in einen deutschen getauscht werden, wenn der Inhaber hier seinen festen Wohnsitz hat. © Marius Becker/dpa

Meißen. "Sie kommen hier sehr sympathisch rüber", sagt Staatsanwältin Christine Eißmann. Es ist selten, dass ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin solche Worte für einen Angeklagten finden. Und in der Tat ist der 21-Jährige, der da wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Meißner Amtsgericht sitzt, sympathisch. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, nimmt diesen aber auf Anraten von Richterin Ute Wehner wieder zurück. Es gibt aber eine neue Anklage, ebenfalls wegen des gleichen Vergehens. Ob die gleich ohne Einhaltung der Ladungsfrist verhandelt werden solle, fragt ihn die Richterin. "Ich weiß ja nicht, wie Sie Zeit haben, aber bei mir würde es ganz gut passen", sagt der junge Mann. Die Richterin hat Zeit.

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