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Endurteil im Moritzburger Treppenliftfall

Das Amtsgericht erlaubte einem Eigentümer, einen Lift in ein Mehrfamilienhaus einzubauen. Das Landgericht erweiterte nun dessen Rechte.

Von Jürgen Müller
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So wie hier in einem Mehrfamilienhaus in Riesa kann künftig auch eine gehbehinderte Moritzburgerin einen Treppenlift benutzten.
So wie hier in einem Mehrfamilienhaus in Riesa kann künftig auch eine gehbehinderte Moritzburgerin einen Treppenlift benutzten. © Foto: Lutz Weidler

Moritzburg/Dresden. Der Streit zwischen einem Wohnungseigentümer und der Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses in Moritzburg, um den Einbau eines Treppenliftes, ist aller Voraussicht nach beendet. Das Landgericht Dresden hat jetzt ein Endurteil gefällt, in dem es die Rechte des Eigentümers stärkte. Gegen das Urteil hat das Gericht keine Revision zugelassen.

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