Lommatzsch: Diskussion um Feuerwerk

Lommatzsch. Nach zwei Jahren Coronapause konnte in der Stadt wieder der vom Lommatzscher Carnevals Club ausgerichtete Sommernachtsball durchgeführt werden. Höhepunkt war das Feuerwerk zum Abschluss. Doch gerade deswegen gibt es jetzt Diskussionen, insbesondere weil Feuerwerke von Privatpersonen abgelehnt wurden.
Bürger fragen, warum es in unmittelbarer Nähe des Storchennestes abgebrannt werden durfte und auch noch bei Waldbrandstufe 4. Sie fordern jetzt gleiches Recht für alle.
Die Stadtverwaltung hat das Abbrennen des Feuerwerkes gerechtfertigt. Es sei richtig, dass Kleinfeuerwerke in einem Umkreis von 1.000 Metern zum Storchenhorst während der Brut- und Aufzuchtphase von März bis August nur sehr eingeschränkt möglich seien. Das letzte Wort hierzu habe die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen.
In jedem Einzelfall müsse anhand des Abbrennortes und seiner Topografie, der verwendeten Feuerwerkskörper und ihrer Steighöhen sowie der besonderen Effekte geprüft werden, ob es zu Gefährdungen – insbesondere der Störche - kommen könne. "Das Kleinfeuerwerk des Lommatzscher Carnevals Club zum Sommernachtsball erfolgte unter Auflagen wie Steighöhen und geschützter Abbrennort, die mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt gewesen seien", heißt es aus dem Bereich Ordnung und Sicherheit.
Kein Feuerwerk in der "Bannmeile
Die Genehmigung für den LCC sei jedoch keine Rechtfertigung, um für einen Feuerwerksstandort in der „Bannmeile“ um das Storchennest eine Genehmigung einzufordern. Die Situation am Rodeland oder auf dem Sachsenplatz sei ganz anders zu beurteilen, als die an der Freilichtbühne. Und sie sei schon gar keine Rechtfertigung für das Abbrennen ungenehmigter Kleinfeuerwerke, wie in den letzten Jahren vorgekommen.
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Dass Feuerwerke in Lommatzsch und in den Ortsteilen offenbar illegal abgebrannt werden, zeigt ein Blick in die Statistik. Diese macht die Diskrepanz zwischen genehmigten und tatsächlich abgebrannten Feuerwerken deutlich. So wurde in den Jahren 2019 und 2020 jeweils nur ein privates Feuerwerk genehmigt. 2021 waren es zwei, im Vorjahr vier. Tatsächlich knalle es fast jede Woche irgendwo, berichten dagegen Einwohner. Feuerwerke ohne Genehmigung oder entgegen der Genehmigung seien Ordnungswidrigkeiten und würden entsprechend geahndet, heißt es aus der Stadtverwaltung.
Genehmigung kostet 35 Euro
Private Feuerwerke außerhalb des Jahreswechsels müssen beantragt werden. Dabei muss die Artikelnummer der verwendeten Feuerwerkskörper angegeben werden, denn nur so könne tatsächlich geprüft werden, ob Gefährdungen entstehen könnten. Werden die Artikelnummern nicht vorgelegt, müsse der Antrag abgelehnt werden. Eine Genehmigung des Feuerwerkes kostet in Lommatzsch 35 Euro.
Zusätzlich sei am Tag des Feuerwerkes die Waldbrandwarnstufe und damit die Brandgefahr zu beachten. Doch wie war das nun beim LCC? Vor dem 24. Juni habe die Waldbrandwarnstufe 4 gegolten, am Tag des Sommernachtsballs aber nicht mehr. Daher konnte das Feuerwerk wie genehmigt abgebrannt werden, heißt es aus der Stadtverwaltung. Jedes Feuerwerk an jedem Tag sei ein neuer Einzelfall und müsse stets so behandelt werden.