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Kreis Meißen: Fitnessstudios müssen Geld zurückzahlen nach BGH-Urteil

Die Corona-Zeit hat Fitnessstudios schwer getroffen. Jetzt sollen sie sogar Beiträge zurückzahlen. Das BGH-Urteil kommt nicht überall gut an.

Von Andre Schramm
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Martin und Tina Zimmermann von "Passion Sport's" in Nossen kurz vor der Eröffnung im Oktober 2020. Das Studio hat seine Mitglieder im Lockdown nicht abkassiert.
Martin und Tina Zimmermann von "Passion Sport's" in Nossen kurz vor der Eröffnung im Oktober 2020. Das Studio hat seine Mitglieder im Lockdown nicht abkassiert. © Claudia Hübschmann

Landkreis Meißen. In den letzten beiden Jahren hatten die Fitnessstudios teilweise mehrere Monate hintereinander geschlossen. Die behördlichen Maßnahmen gegen Corona sahen das so vor. Viele Mitglieder fragten sich: Was passiert eigentlich nun mit den Mitgliedsbeiträgen? Weiterzahlen oder nicht?

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