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Kreis Meißen: Neue Fristen bei Umtausch der alten Führerscheine

Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft im Juli ab. Betroffen sind alle Papierdokumente, die vor dem 31. 12. 1998 ausgestellt wurden.

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Dieser Führerschein ist aus dem Jahr 1991 und muss dringend umgetauscht werden, zumindest für die Jahrgänge 1953 bis 1958.
Dieser Führerschein ist aus dem Jahr 1991 und muss dringend umgetauscht werden, zumindest für die Jahrgänge 1953 bis 1958. © Claudia Hübschmann

Meißen. Bis zum 19. Januar 2033 sind alle Führerscheine schrittweise zu tauschen. Hierfür hat der Gesetzgeber eine Staffelung vorgegeben, teilte das Landratsamt Meißen mit.

Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wurde die Umtauschfrist für alle grauen und rosafarbenen Papierdokumente bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Mit Ablauf der Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit mit der Folge, dass der Fahrerlaubnisinhaber, der seiner Verpflichtung zum Mitführen und Aushändigen eines gültigen Führerscheines nicht nachkommen kann, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Bei allen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, bestimmt das Ausstellungsjahr die Umtauschreihenfolge.

Der Plan zum Pflichtumtausch sieht in seiner nächsten Stufe für die Jahrgänge 1959 bis 1964 einen Umtausch bis zum 19. Januar 2023 vor. Um einem zu großen Andrang und unzumutbaren Wartezeiten vorzubeugen, empfiehlt das Kreisverkehrsamt, den Umtausch nicht erst kurz vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Die bis zum 19. Januar 2023 Umtauschpflichtigen sollten bereits jetzt die Gelegenheit zum Tausch nutzen.

Zwar ist der Umtausch nicht gänzlich ohne einen Vor-Ort-Termin möglich, da der alte Führerschein bei Aushändigung des neuen Führerscheines ungültig gemacht werden muss. Die Fahrerlaubnisbehörde bietet den Antragstellenden jedoch die Möglichkeit, den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen postalisch einzureichen und nur zur Abholung in der Behörde vorzusprechen.

Unter www.kreis-meissen.org/19886.html sind das Antragsformular sowie alle nötigen Informationen erhältlich. Etwaige Rückfragen sind bitte per E-Mail an [email protected] zu richten. Für Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt es sich vorab online einen Termin zu vereinbaren: Landratsamt Meißen - Terminbuchung (lra-mei.de). (SZ)