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Kreis Meißen: Bußgeld für Säumige bei Führerscheinumtausch ausgesetzt

Bereits am 19. Januar endete die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Die Polizei wird die fällige 10-Euro-Verwarnung aber vorerst nicht vollstrecken.

Von Manfred Müller
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Terminvereinbarung erspart lange Wartezeiten: Blick auf den Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamtsgebäude auf der Meißner Brauhausstraße 21.
Terminvereinbarung erspart lange Wartezeiten: Blick auf den Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamtsgebäude auf der Meißner Brauhausstraße 21. © Claudia Hübschmann

Landkreis. Es ist für die Fahrerlaubnisbehörden eine gigantische Aufgabe: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen einheitlichen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das betrifft sowohl die alten grauen oder rosa Papierführerscheine als auch die nach 1998 ausgestellten Scheckkartenführerscheine. Der Umtausch erfolgt nach Fristen, die nach Geburtsjahrgang beziehungsweise Ausstellungsdatum gestaffelt sind, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden. Vor knapp zwei Wochen endete die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Von all jenen, die den Umtausch versäumt haben, könnte die Polizei theoretisch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro einfordern. Wegen der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie hat die Innenministerkonferenz aber beschlossen, dass Säumige vorerst nicht sanktioniert werden.

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