Meißen. Zwei infizierte Wildvögel sind im Gebiet des Landkreises Meißen gefunden worden, teilte am Freitag das Landratsamt mit. Dabei handelt es sich um einen am 4. März bei Radeburg tot aufgefundenen Höckerschwan und einen in Keilbusch tot aufgefundenen Bussard. Bei beiden wurde das Virus der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) vom Typ H5N8 bzw. H5 nachgewiesen. Die auch Vogelgrippe genannte Krankheit tritt seit vergangenem Jahr wieder verstärkt bei Wildvögeln und in vielen Fällen auch bei Geflügel in Deutschland auf. Allein seit dem 1. Oktober 2020 wurde das Virus in 653 Fällen bei Wildvögeln und in 69 Seuchenausbrüchen bei Geflügel in nahezu allen Bundesländern nachgewiesen.
Da die Krankheit in der Wildvogelpopulation nicht bekämpft werden kann, hat der Schutz des Wirtschaftsgeflügels oberste Priorität. Neu ist, dass es sogar Anzeichen für eine mögliche Übertragung des Virus gibt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen hatte bereits Anfang Januar 2021 eine Risikobewertung durchgeführt und eine Stallpflicht in betroffenen Gebieten angeordnet. Diese Stallpflicht für gehaltenes Geflügel muss ab Samstag um die Ortsteile Bärwalde und Berbisdorf der Stadt Radeburg, Keilbusch, Mischwitz, Zadel, Diera, Zehren und Sebschütz der Gemeinde Diera-Zehren, Gasern und Jesseritz der Gemeinde Käbschütztal und Klostergut zum Heiligen Kreuz der Stadt Meißen erweitert werden.
Die dazu erlassene Verfügung können Geflügelhalter hier einsehen. Den aktuellen Regelungsstand finden Interessierte hier bzw. auch auf der Website des Landkreises Meißen unter Aktuelles – Bekanntmachungen.
Spaziergänger sollten beim Umgang mit Wildvögeln wachsam sein. Für die Früherkennung der Seuche ist es wichtig, dass Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Einsatzkräfte sammeln das Tier ein, das dann an die Landesuntersuchungsanstalt eingesandt wird. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen ist unter Telefon 03522 303-3502 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.
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