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Griff in die Ladenkasse

War es ein Raub oder ein Diebstahl? An der Antwort auf diese Frage hängt das Strafmaß für den Angeklagten aus Meißen.

Von Jürgen Müller
 4 Min.
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So wie hier, griff der Angeklagte in eine Ladenkasse. Doch hat er auch den Verkäufer geschlagen?
So wie hier, griff der Angeklagte in eine Ladenkasse. Doch hat er auch den Verkäufer geschlagen? © Klaus-Dieter Brühl

Es ist früher Nachmittag im August, als ein damals 36-jährige Meißner in den Arkaden einen Laden für Tabak- und Pressewaren betritt. Er verlangt Papiertaschentücher, doch die gibt es dort nicht. Dann versucht der Mann, Waren aus der Auslage zu stehlen. Der Verkäufer stellt sich ihm entgegen, soll von dem Mann geschlagen worden sein. Er stiehlt zwei große Dosen Tabak und Zigaretten. Kurz darauf kommt er nochmal zurück. Jetzt greift er in die Ladenkasse, nimmt alles mit an Bargeld, was drin ist. Rund 90 Euro. Nachdem er das Geschäft verlassen hat, kommt er nicht weit. Er läuft der alarmierten Polizei direkt in die Arme. Obwohl sie Tabak, Zigaretten und Bargeld bei ihm findet, streitet er die Diebstähle ab. Das Geld habe er kurz zuvor in der Sparkasse abgehoben, lügt er. Doch der Mann hat weder Ausweis noch EC-Karte mit.

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