Grillparty endet mit Nasenbeinbruch

Meißen. Die beiden waren mal dicke Freunde. Und nicht nur das. Der 49 Jahre alte Lommatzscher, der jetzt auf der Anklagebank am Amtsgericht Meißen sitzt, war 14 Jahre lang mit der Schwester des Geschädigten liiert. Auch nachdem die Beziehung in die Brüche ging, hielt die Freundschaft der beiden Männer an. Nach einer durchzechten Nacht im August 2019 ist es damit vorbei. Zwischen den beiden herrscht Funkstille. Seit der Tat haben sie keinen Kontakt mehr. Und werden wohl auch keine Freunde mehr werden.
Spontan hatten sie sich an jenem warmen Augustsonnabend entschlossen, im Garten des späteren Geschädigten in einem Ortsteil von Nossen eine Grillparty zu veranstalten. Jeder brachte etwas mit, der Lommatzscher unter anderem eine Flasche Wodka. Die hat er im Laufe des Abends wohl vollständig ausgetrunken. Jedenfalls war sie später leer. Ob jemand anderes auch Wodka getrunken hat, weiß er nicht.
Dann wurde es dunkel
Das Trinkgelage nach dem Grillabend ging die ganze Nacht. Dann, kurz nach 6 Uhr, will der Lommatzscher mit dem Auto nach Hause fahren. Sein Kumpel will ihn daran hindern, schließlich weiß der 40-Jährige, dass der Mann total betrunken ist. Es kommt zum Gerangel um den Autoschlüssel, den der Nossener schließlich an sich nimmt. Der Angeklagte fällt im Gerangel hin, steht wieder auf. „Er holte aus, und dann wurde es dunkel“, sagt der Geschädigte als Zeuge vor Gericht.
Dreimal soll ihm der Angeklagte mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Danach soll er dem auf dem Boden liegenden Mann mit den Worten „Na warte“ den Fuß auf den Kopf gestellt haben, so die Anklage. Der Mann flüchtet sich stark blutend in seine Wohnung, der Angeklagte folgt ihm. Die Freundin des Geschädigten fordert ihn auf, die Wohnung zu verlassen, doch er denkt gar nicht daran. Stattdessen versucht er, auch die Frau zu schlagen. Doch die kann ausweichen, sodass er den Geschädigten trifft, der hinter der Frau steht. Der erleidet durch die Schläge zwei Brüche im Gesicht, unter anderem einen Nasenbeinbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Handprellung.
Er kommt in die Meißner Elblandklinik, wird von dort an die Uniklinik Dresden verlegt, wo er operiert wird. Nach dem Krankenhausaufenthalt ist er noch zwei Wochen krank.
Bis dahin ein schöner Abend
Eigentlich sollte der Angeklagte seinem Kumpel dankbar sein. Denn er hatte zwei Stunden nach der Tat noch immer 2,39 Promille Alkohol im Blut. Wohl auch deshalb hat er an den Tag kaum noch Erinnerungen.
Seit der Tat ruht still der See zwischen den Streithähnen. Der Versuch des Lommatzschers, sich per Nachricht bei seinem Kumpel zu entschuldigen, schlug fehl. Er und seine Familie wollen keinen Kontakt mehr mit ihm. Allerdings hat er auch keinen Strafantrag gestellt. „Eigentlich war es bis zu diesem Zeitpunkt ein schöner Abend“, sagt der Zeuge. Und der Angeklagte bedauert: „Schade, dass es so ausgegangen ist.“
Weil die Sache fast zwei Jahre her ist, der Angeklagte keine neuen Straftaten begangen hat und auch kein Strafantrag gestellt wurde, einigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. Der Angeklagte muss nun 500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen. Macht er das, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Sollte der Geschädigte zivilrechtlich Schmerzensgeld fordern und ihm ein solches zugesprochen werden, werden die 500 Euro angerechnet.