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Heißes Wochenende – Waldbrandstufe 5

Es wird richtig heiß am Wochenende. Darum wird im Landkreis Meißen mit der höchsten Waldbrandwarnstufe 5 gerechnet.

Von Christiane Weikert
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© © Foto: pixabay.com

Aufgrund der zu erwartenden Witterung wird am kommenden Wochenende, beginnend am Freitag, die höchste Waldbrandwarnstufe "5" im Landkreis Meißen und damit auch in den Wäldern erwartet.

Zudem gelten bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 besondere Verhaltensregeln. In den am stärksten von Waldbrand gefährdeten Wäldern wird bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) empfohlen, diese Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden.

Verhaltensregeln im Wald

Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahren-stufen ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen generell untersagt. Grundlage dafür ist das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (§ 15 SächsWaldG). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgeldern durch die unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte geahndet.

Offene Feuer dürfen nach § 15 SächsWaldG ebenso nicht am Wald bis zu einem Abstand von 100 Metern entzündet werden. Ausnahmen können von den zuständigen unteren Forstbehörden genehmigt werden.

Das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ist ganzjährig nach § 11 SächsWaldG untersagt. Die trockene Bodenvegetation im Wald kann sich leicht entzünden und großflächige Waldbrände verursachen. Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind generell nicht mit Fahrzeugen zu blockieren, da die Waldwege Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge sind und der Holzabfuhr dienen.

Was ist zu tun?

Im Brandfall ist umgehend die Feuerwehr unter dem Notruf 112 zu informieren. Die 5 wichtigsten Punkte dabei sind:

1. Wo brennt es?

2. Was und wie brennt es?

3. Sind Menschen und Sachwerte in Gefahr?

4. Ort, von dem Sie den Brand melden?

5. Persönliche Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer)

Außerdem sollten möglichst konkrete Angabe zum Brandort getätigt werden und am besten ein Einweiser an der nächsten befahrbaren Straße aufgestellt werden, um der Feuerwehr schnellstmöglich den Weg zum Brandort zu zeigen.

Sofern Sie einen Brand entdeckt und Ihrer Gefahrenmeldepflicht an die Feuerwehr nachgekommen sind, unterstützen Sie die Eindämmung und Bekämpfung des Brandes bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit folgenden Mitteln, sofern kein Löschwasser zur Verfügung steht:

- treten Sie kleine Brandstellen aus

- kehren oder schlagen Sie das Feuer bzw. die Brandstelle mit etwa 1,5 m langen Ästen (vorzugsweise von Laubbäumen) aus

- decken Sie die Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich ab

- löschen Sie mit geeigneten Mitteln, wie z.B. Feuerlöschern aus dem Kraftfahrzeug

Die eigene Sicherheit hat dabei immer oberste Priorität. Flüchten Sie bei Gefahr für Leib und Leben gegen den Wind. Infomieren Sie andere Mitbürger. Helfen Sie Menschen mit Behinderungen den Wald schnell zu verlassen.

Bitte geben Sie Acht!