Die Verbraucherzentrale Sachsen feiert das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. März zum Prämiensparen der Sparkasse Meißen in wichtigen Punkten als Erfolg für die Sparer. Sie dagegen sagen, die Verbraucherzentrale habe sich vor Gericht nicht durchsetzen können. Können Sie das bitte erklären?
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