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Krankheit schützt vor Fahrverbot

Unfallfluchten gehören zu den häufigsten Straftaten im Landkreis. Nicht jeder Angeklagte hat so viel Glück wie dieser.

Von Jürgen Müller
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Auch ein Zettel am Scheibenwischer reicht nicht nach einem Unfall. Es muss eine angemessene Zeit gewartet und dann die Polizei gerufen werden.
Auch ein Zettel am Scheibenwischer reicht nicht nach einem Unfall. Es muss eine angemessene Zeit gewartet und dann die Polizei gerufen werden. © Archivfoto: Thomas Fiedler

Meißen. Es geht schneller, als man denkt: Eine Sekunde nicht aufgepasst, ein bisschen zu viel Gas gegeben beim Ausparken oder einfach nur verschätzt - und schon wird ein anderes Fahrzeug gerammt. Das ist ärgerlich, weil so ein Bumser richtig viel Geld kosten kann. Auch wenn die Versicherung den Schaden reguliert, wird man in der Versicherungsklasse hochgestuft, zahlt höhere Beiträge. Davor fürchten sich viele, hauen einfach ab, in der Hoffnung, dass niemand den Unfall bemerkt hat. Doch es sind nicht nur finanzielle Gründe, die zu solch einer Straftat führen. Mitunter sind die Unfallverursacher betrunken, fürchten, dass der Alkohol bemerkt wird und dann der Führerschein weg ist.

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