Kreis Meißen: Baupläne des Prinzen in der Warteschleife

Meißen. Achtzig Meter lang, 13 Meter hoch und 16 Meter breit. Thomas Menzel hat die Maße abrufbereit im Kopf. Sie gehören zum Gästehaus, das Bauherr Georg Prinz zur Lippe auf dem alten Mühlenareal in Proschwitz errichten möchte. Die Baugenehmigung für das Objekt hat den Meißner Stadtrat kurz vor dem Jahreswechsel in seiner Dezembersitzung 2021 beschäftigt. Im zweiten Anlauf und nachdem das Bauvorhaben noch einmal umgeplant wurde. Aus den ursprünglich drei Flügeln wurde einer, sodass das Gästehaus im Landhausstil auch nicht mehr das Landschaftsschutzgebiet berührt. "Die Fläche dort ist, genauso wie das Mühlenareal, in unserem Besitz. Wir hätten sogar genügend Flächen für die Ausgleichsmaßnahme gehabt", sagt Alexandra Prinzessin zur Lippe. Doch nachdem die Mehrheit der Stadträte den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet moniert hatte, plante der Bauherr mit seinem Architekten um. Nicht zum ersten Mal. Seit nunmehr fünf Jahren versucht Georg Prinz zur Lippe im Umfeld des Proschwitzer Schlosses Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. Die gibt es aktuell nicht. "Wir brauchen aber die Betten", erklärt Alexandra Prinzessin zur Lippe. Die Gäste, egal ob Schüler der Jagdschule, Besucher der Vinothek oder ganze Hochzeitsgesellschaften, möchten vor Ort die Möglichkeit haben, das eigene Auto stehenzulassen und zu übernachten. Immer mehr Besucher reisen auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln an und nutzen ein Taxi für die Fahrt zum Schloss, erzählt Alexandra Prinzessin zur Lippe. Ihnen allen kann man aktuell nur einen Shuttleservice anbieten und muss auf externe Dienstleister für die Übernachtung verweisen. Denn seit das Weingut Zadel verkauft ist, könne man selbst keine Übernachtungen anbieten. Die Hoffnungen ruhen auf dem geplanten Neubau des Gästehauses.
Sorge um die Nachtruhe
Doch der gefällt nicht jedem. Der Landesdirektion Sachsen liegen derzeit drei Widersprüche von Nachbarn vor. Einer der Beschwerdeführer ist Thomas Menzel. Der moniert die Größe des Bauvorhabens. Das geplante Objekt greife zu stark in die Landschaft ein, außerdem hege er Zweifel, dass es im Einklang mit der Meißner Gestaltungssatzung stehe, sagt Menzel gegenüber saechsische.de. Ein anderer Nachbar verweist auf die Verkehrsbedingungen. Das Gästehaus würde am Ende einer Sackgasse entstehen. Die Straße ist sehr schmal und eigentlich nur von jeweils einem Auto gefahrlos befahrbar. "Ein Hotelbetrieb würde aber das Verkehrsaufkommen deutlich erhöhen, nicht nur durch die zu erwartenden Gäste, sondern auch durch Mitarbeiter und Lieferanten", sagt Thomas Menzel, der vor allem in den Abend- und Nachtstunden mit einer erhöhten Lärmbelästigung rechnet. Mitarbeiter der kommunalen Bauaufsichtsbehörde, die über den standardisierten Bauantrag von Georg Prinz zur Lippe zu entscheiden hatte, haben nachgemessen und dabei festgestellt, das nicht die Breite der Straße das Problem ist. Sondern das offenbar an einigen Stellen Grundstücke „erweitert“ worden seien – zulasten der Straße. Und dennoch wird sich mit dem Thema nun auch die Landesdirektion beschäftigen müssen. Wie lange sie braucht, um ihr Urteil zu fällen, könne man derzeit nicht sagen. Alexandra Prinzessin zur Lippe weiß jedoch, dass bis zu fünf Jahren vergehen können, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Zum Erfolg verdammt
Zeit, die das Unternehmen eigentlich nicht hat. "Wir haben hier die Verantwortung für 60 Mitarbeiter. Das Schloss ist ein Kulturgut, in dessen Erhalt wir viel Zeit und Geld investieren. Es ist aber auch Herzstück eines Wirtschaftsunternehmens, das Erträge erarbeiten muss", sagt Alexandra Prinzessin zur Lippe. Aufgeben sei daher keine Option. Selbst wenn die Landesdirektion das Bauvorhaben ablehnt, müsse man nach neuen Wegen suchen, um Übernachtungsmöglichkeiten zu schaffen. "Und wir werden sie finden", sagt die Prinzessin. Man kann es sehr wohl als Botschaft an die Beschwerdeführer verstehen. Sie wünschen sich eine Debatte über das Bauprojekt. Es sei beispielsweise eine Einwohnerversammlung denkbar, sagt Thomas Menzel und erklärt, er habe sich mit dieser Bitte auch an die Stadtverwaltung gewandt. Doch die winkt ab. Aufgrund des aktuell laufenden Verfahrens bei der Landesdirektion und einem noch ausstehenden Ergebnis sei eine solche Veranstaltung nicht angedacht. Die Bürger hätten aber selbstverständlich die Möglichkeit, das Thema in großer Runde zu diskutieren. Paragraf 22 der Gemeindeordnung regelt die Voraussetzungen für Einwohnerversammlungen. Bürger können sie schriftlich beantragen, es müssen aber mindestens fünf Prozent der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnen. Für Thomas Menzel und seine Mitstreiter würde das bedeuten, 1.400 Unterschriften zu sammeln.
Die erteilte Baugenehmigung gilt weiter
Aufseiten des Bauherren hält sich das Interesse an einer öffentlichen Debatte in Grenzen. Zu oft habe man in der Vergangenheit versucht, mit den unmittelbar und mittelbar Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Es habe schon zwei Bürgerversammlungen auf dem Schloss gegeben. "Wir haben uns bei unseren Vorhaben immer um maximale Transparenz bemüht. Ausgezahlt hat sich das für uns überhaupt nicht, das muss ich leider so hart sagen", erklärt Alexandra Prinzessin zur Lippe. Die Baugenehmigung hat weiter Bestand. Die Widersprüche der Nachbarn haben keine aufschiebende Wirkung auf die Baugenehmigung, heißt es vonseiten der Landesdirektion. Die Prinz zur Lippe GmbH & Co KG könnte also mit der Umsetzung ihrer Pläne beginnen. Das tut sie aber nicht. "Wir werden die Entscheidung der Landesdirektion abwarten, auch wenn damit wertvolle Zeit für uns in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten verloren geht", sagt Alexandra Prinzessin zur Lippe. Die Landesdirektion Sachsen wird nun prüfen, ob die erteilte Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt.