Kreis Meißen: Zoll leitet Verfahren gegen Firmen wegen geprellter Löhne ein
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Meißen. Lohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Dresden, das auch für den Landkreis Meißen zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 92 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Dabei verhängten die Beamten Bußgelder in Höhe von rund 204.000 Euro. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.