Kommentar: Beim Kornhaus ist der Freistaat in der Pflicht, auch ohne Nutzungskonzept
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Fast wäre er aufgegangen, der Plan der Kornhauseigentümer. Mit einer durch Zahlungsrückstände erzwungenen Zwangsversteigerung wollten sich die glücklosen Hotelinvestoren der leidigen Immobilie bestenfalls entledigen, wenigstens aber die Aufmerksamkeit auf das Haus lenken. Letzteres ist in jedem Fall gelungen, auch unter dem Zutun der AfD, die Interesse bekundete - mutmaßlich ohne auch nur einen Bruchteil der Gelder zur Verfügung zu haben, die für eine Sanierung des Speicherhauses aus dem 15. Jahrhundert nötig wären.