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Landkreis Meißen: Das Spiel auf Zeit mit der Impfpflicht

Während andernorts bereits erste Betretungsverbote für Ungeimpfte angedroht werden, beginnt der Landkreis erst mit der Meldung des Impfstatus.

Von Ines Mallek-Klein
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Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist zunächst bis Jahresende befristet.
Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist zunächst bis Jahresende befristet. © Stephan Jansen/dpa/dpa

Meißen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die im Dezember vergangenen Jahres beschlossen wurde, ist nicht mehr zu halten. Zu diesem Schluss kommt ein Expertengremium, das sich auf Einladung des CDU-Wirtschaftsrates am Dienstag zu einer Onlinekonferenz traf. Nachdem der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht für über 60-Jährige abgelehnt hat, sei eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen nicht mehr vermittelbar, so Michael Junge als Vorsitzender des Sächsischen Pflegerates. Er rechnet fest damit, dass die bis zum Jahresende befristet geltende Impfpflicht für Pflegekräfte und ärztliches Personal schleichend ausläuft. Und Michael Junge hat auch noch eine gute Nachricht. Die Impfquote unter dem medizinischen Personal in Sachsen ist offenbar höher als vom Sächsischen Sozialministerium zunächst angenommen. Dort war man zunächst davon ausgegangen, das rund ein Drittel der 300.000 Beschäftigten nicht ausreichend immunisiert ist. Nachdem nun der Impfstatus erfasst wurde, sank die Zahl der Betroffenen auf rund 18.000 Beschäftigte. "

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