Meißen. Ehre wem Ehre gebührt. Im Dezember 2008 hat der Kreistag Meißen die Stiftung eines Ehrenpreises für ein verdienstvolles bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Meißen beschlossen. Der Landkreis Meißen schreibt diesen Preis für 2023 hiermit öffentlich aus. Voraussetzungen für die Ehrung sind vorbildliche Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem, sozialem oder ökologischem Gebiet sowie der Kinder- und Jugendarbeit.
Vorschläge können Vereine, Verbände, Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelpersonen mit Angabe eines Kontaktes für Rückfragen bis zum 14. April 2023 an das Landratsamt Meißen, Büro Landrat, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen senden. Die vorgeschlagene Person sollte ihren Wohnsitz im Landkreis Meißen haben. Jeder Vorschlag bedarf einer aussagekräftigen Begründung und muss durch mindestens zehn verschiedene Unterschriften begleitet werden.
Die Verleihung des Ehrenpreises findet im Rahmen des Sommerfestes des Landkreises Meißen statt. (SZ)