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Landkreis Meißen: Viele Eigentümer mit ihrer Grundsteuer im Verzug

Das Finanzamt Meißen registrierte bis Ende Januar 79.000 abgegebene Grundsteuererklärungen. Jeder dritte Eigentümer ist das Papier noch schuldig.

Von Ines Mallek-Klein
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Eigentümer von Immobilien und Grundstücken hatten bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben.
Eigentümer von Immobilien und Grundstücken hatten bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. © Claudia Hübschmann

Meißen. Heute, am 31. Januar, endet für Grundstückseigentümer und Wohnungsbesitzer die Frist zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Die Mehrzahl der Immobilien- und Grundstücksbesitzer ist der Aufforderung nachgekommen und hat die Bodenrichtwerte ordnungsgemäß eingereicht. Allein das Finanzamt Meißen registrierte 79.000 Eingänge bei der Grundsteuererklärung. "Ob diese Erklärungen vollständig sind, wird im Rahmen der Bearbeitung geprüft", heißt es aus dem Meißner Finanzamt. Dort rechnet man allerdings mit rund 122.000 Erklärungen, was bedeutet, dass jeder dritte Eigentümer im Landkreis seine Erklärung bis zum Fristende noch nicht abgegeben hat. Eine Säumnisquote, die das Bundesfinanzministerium in ähnlicher Höhe auch für Gesamtdeutschland festgestellt hat. Die Mehrzahl habe die Erklärung digital ausgefüllt, nur etwa jede Zehnte wurde auf Papier eingereicht.

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