Gröditz/Meißen. Das Meißner Landratsamt sieht eine Baugenehmigung auch für Häuser auf Rädern als notwendig an. Das geht aus einer Antwort der Behörde auf eine Nachfrage von Sächsische.de hervor. "Ein Haus auf Rädern (auch Tiny House genannt), das ortsgebunden genutzt werden soll, ist wie ein Gebäude zu betrachten und zu bewerten und daher in aller Regel ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben", so eine Sprecherin.