Alles nur wegen des Alkohols?

Meißen/Coswig. Die 53-jährige Frau am Steuer ihres Autos kann es nicht fassen, was da an jenem Novemberabend auf der Salzstraße in Coswig passiert. Ein Opel kommt ihr halb auf ihrer Fahrbahn entgegen. "Was macht der denn", ruft sie noch. Dann kracht es schon. Bereits vorher hatte die Frau, die mit ihrem Ehemann und ihrer Mutter unterwegs ist, ein merkwürdiges Verhalten des Opel-Fahrers bemerkt. Obwohl die Ampel auf Grün stand, bog er nicht ab. Eine andere Autofahrerin hatte außerdem beobachtet, dass er schon vor dem Unfall plötzlich auf die Straßenmitte fuhr. Sie dachte, er weiche einem Radfahrer aus. Da war aber kein Radfahrer.
Nach dem Unfall kommt ein junges Pärchen hinzu, beschimpft den Mann. Die beiden mussten ihm schon zuvor auf der Spitzgrundstraße ausweichen, sonst wäre es wohl schon dort zum Unfall gekommen.
Fahrer redet wirres Zeug
Zum Glück wird bei dem Unfall niemand verletzt, es entsteht aber ein Schaden von rund 5.000 Euro am gegnerischen Fahrzeug. Als der Unfallverursacher, ein 70-jähriger Coswiger, aussteigt, macht er einen verwirrten Eindruck, redet wirres Zeug. Er habe am Abend noch einen Termin, da sei er aber schon nicht mehr da, sagt er einem Polizisten. Er wolle nicht mehr leben, werde gegen einen Baum fahren, sagt er. Ob der Unfall ein Selbstmordversuch gewesen sei, fragt ihn der Polizist. "Vielleicht", so die Antwort des Rentners. Auch gegenüber einer Zeugin äußert er sich in dieser Richtung. Die Rettungssanitäter lassen den Mann deshalb in die Psychiatrie einweisen. Nach zwei Stunden wird er wieder entlassen.
Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs wirft ihm nun die Staatsanwaltschaft vor. Er habe seinen Garten an diesem Tag winterfest gemacht, dabei in vier Stunden drei Flaschen Bier getrunken. Er habe sich müde, aber dennoch fahrtauglich gefühlt, sagt er dem Richter. Das mit den drei Flaschen Bier allerdings kann nicht stimmen. Denn die Blutalkoholkontrolle ergibt einen Wert von 1,31 Promille. Das schafft man nicht mit drei Flaschen Bier, zumal der Alkoholabbau abgezogen werden muss. Er hat also mehr getrunken oder nicht nur Bier.
Private und psychische Probleme
Doch war wirklich nur der Alkohol schuld an dem Unfall? Das Gericht hat daran Zweifel. Der Angeklagte habe psychische und private Probleme, zudem durch den Unfall einen Schock erlitten, so der Richter. "Die nach dem Unfall festgestellten Reaktionen und Aussagen lassen sich nicht nur auf den Alkohol zurückführen", sagt er. Der Richter sieht im Gegensatz zum Staatsanwalt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Coswiger seine Fahruntüchtigkeit erkannte und billigend in Kauf nahm. Dass er fahruntüchtig war, habe er erst nach dem Unfall realisiert, hatte auch die Verteidigerin argumentiert.
Und so wird der Mann nicht wegen vorsätzlicher, sondern nur wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 525 Euro verurteilt. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein, der sich seit dem Unfall in amtlicher Verwahrung befindet, eingezogen. Frühestens in zehn Monaten darf ihm die Führerscheinbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Eine andere Sache wird für ihn viel teurer. Denn für den Unfallschaden muss er selbst aufkommen. Bei Alkohol zahlt keine Versicherung.