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Die Kunst des Weghörens

SZ-Redakteur Jürgen Müller über Polizisten und Schiedsrichter.

Von Jürgen Müller
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© Eric Weser

Das ist überhaupt keine Frage: Polizisten müssen sich nicht beleidigen lassen. Eine andere Frage stellt sich jedoch nach einem Gerichtsverfahren gegen einen Riesaer, der drei Bereitschaftspolizisten mit einem unschönen Wort belegt hat, das sich nicht gehört. So etwas ist respektlos, unanständig, unverschämt, zeugt von keiner guten Kinderstube.

Doch müssen Polizisten wirklich jede Sache anzeigen und damit die Mühlen der Justiz in Gang setzen? Im vorliegenden Fall mussten sich ein Staatsanwalt und ein Richter mit der Sache beschäftigen. Ein Strafbefehl wurde ausgestellt. Nach dem Einspruch waren wieder ein Staatsanwalt, ein Richter, ein Rechtsanwalt und eine Urkundsbeamtin im Einsatz. Zudem wurden drei Bereitschaftspolizisten, die im Dienst waren, als Zeugen geladen. Am Ende wurden sie nicht gehört, das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage eingestellt. War es das wirklich wert?

Wenn bei einem Fußballspiel ein Spieler im Eifer des Gefechts und weil er sich benachteiligt fühlt mal unanständige Worte sagt, dann kann der Schiedsrichter die gelbe Karte zücken. Dann heißt es: So sind eben die Regeln. Ein erfahrener Schiedsrichter aber wird es bei einer Ermahnung belassen, dem Spieler deutlich machen, dass es das nächste Mal Konsequenzen gibt. Dann werden alle sein Fingerspitzengefühl loben. Und manche Schiedsrichter beherrschen auch die Kunst des Weghörens.

Sollte ein guter Polizist in manchen angespannten Situationen nicht auch einfach mal weghören können oder es bei einer Ansprache belassen? Nicht nur der ehemalige Riesaer Polizeichef Hermann Braunger hielt es jedenfalls so: „Ich habe in meiner gesamten Polizistenlaufbahn nie jemanden wegen einer Beleidigung angezeigt. Sie meinen ja nicht mich, sondern meine Uniform“, sagte er einst der SZ. Auch das ist eine Form der Deeskalation.

Nein, das ist kein Aufruf, Polizisten zu beleidigen. Sie haben einen harten Job, leisten überwiegend sehr gute Arbeit, auch wenn das manche anders sehen, Polizisten sogar am liebsten auf einer Müllkippe entsorgen möchten. Doch muss immer gleich die große Keule herausgeholt werden? Aus gutem Grund ist Beleidigung ein Antragsdelikt, eine solche Tat wird also nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn der Beleidigte einen Strafantrag stellt. In manchen Fällen genügt sicher auch mal ein Gespräch, ein Dialog. Ist der nicht möglich oder nicht gewollt, bleibt immer noch die Anzeige.

Aber auch eines ist klar: Werden Polizisten bespuckt oder tätlich angegriffen, ist eine Grenze überschritten. Dann hört jede Toleranz auf.