Meißen. In der Weihnachtszeit zeigt das Rathaus Nachsicht. Es verschickt keine Verwarnungen und Bußgeldbescheide. "Ob Besorgungsgang für die Oma oder Windelkauf für das Baby – vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021 muss man sich bei notwendigen Erledigungen in der Meißner Innenstadt keine Sorgen um die Parkzeit machen", heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.
Rund um die Feiertage ist es erlaubt, sein Fahrzeug auf den städtischen Parkplätzen gebührenfrei abzustellen. In dieser Zeit verteilt der Ordnungsdienst keine „Knöllchen“.
Zum 4. Januar gehen die Automaten an den Parkplätzen dann wieder normal in Betrieb, kündigt Rathaus-Sprecherin Gerda Kegler an.
Sie weist zugleich darauf hin, dass der Weihnachtsfrieden nur für stätische Parkplätze ausgerufen ist. Für Parkplätze in privater Bewirtschaftung – wie z.B. rund um das ehemalige Sägewerk zwischen der Leipziger Straße und der Hochuferstraße – gilt diese Regelung nicht. (SZ)