Meißen/Radebeul. Autofahren durfte der 22-jährige Radebeuler schon nicht mehr. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen, der Führerschein eingezogen. Der Grund dafür war eine Trunkenheitsfahrt. Nun, dann fährt er eben mit dem Fahrrad. Damit darf man nämlich betrunken fahren. Genauer gesagt, bis zu einen Blutalkoholwert von 1,6 Promille. Liegt der höher, ist es eine Straftat.
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