Nossen hat Bürgerbudget eingeführt
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Nossen. Künftig können Bürger für Projekte, die der Gestaltung des Wohnumfeldes dienen, Fördergelder bei der Stadt Nossen beantragen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Pflege des Ortsbilds, unter bestimmten Bedingungen auch öffentliche Veranstaltungen oder Projekte zur Steigerung der Bekanntheit der Stadt Nossen oder ihrer Ortsteile. Die Förderung kann maximal 1.000 Euro betragen. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Vereinsfeste und -jubiläen, Speisen, Getränke und Präsente oder Projekte mit kommerziellem Charakter. Grundlage dazu bildet die am 9. März in der Stadtratssitzung beschlossene Förderrichtlinie „RL Bürgerbudget Nossen“, die am 1. April in Kraft tritt.