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Sexualstraftäter sucht erneut Kontakt zu kleinen Jungen

Fünf Jahre saß ein Meißner wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes in Haft. Dass er sich Kindern nicht mehr nähern darf, kümmert ihn nicht.

Von Jürgen Müller
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Trotz Verurteilung zu einer langen Haftstrafe und Führungsaufsicht nahm ein Meißner Sexualstraftäter wieder Kontakt zu kleinen Jungen auf.
Trotz Verurteilung zu einer langen Haftstrafe und Führungsaufsicht nahm ein Meißner Sexualstraftäter wieder Kontakt zu kleinen Jungen auf. ©  Symbolfoto: Claudia Hübschmann

Meißen. Der 50-jährige Meißner ist ein Verbrecher. Wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und verschaffen von Kinderpornografie verurteilte ihn das Landgericht Dresden zu einer Haftstrafe von fünf Jahren. Die saß er vollständig ab. Im Gefängnis wurden bei ihm Kinderpornos gefunden. Es gab weitere sieben Monate Strafe, die er ebenfalls voll verbüßte. Nach der Haftentlassung wurde er unter Führungsaufsicht bis Oktober 2023 gestellt. Er darf sich Kindern unter 16 Jahren nicht nähern, weder direkt noch indirekt Kontakt aufnehmen, insbesondere nicht über das Internet.

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