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Sparkassen-Kunden dürfen hoffen

Prozess der Verbraucherschutzzentrale gegen die Sparkasse Meißen. Das OLG in Dresden gibt dem Kläger in wichtigen Punkten recht.

Von Martin Skurt
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Die Verbraucherschutzzentrale Sachsen hat die Sparkasse Meißen verklagt. Das Oberlandesgericht hat den Verbraucherschützern teilweise recht gegeben.
Die Verbraucherschutzzentrale Sachsen hat die Sparkasse Meißen verklagt. Das Oberlandesgericht hat den Verbraucherschützern teilweise recht gegeben. © Claudia Hübschmann

Dresden. Der Richterspruch fällt hinter Schutzglas. Zumindest aus Sicht des Zuschauers in der Außenstelle des Oberlandesgerichts in Dresden, das 2016 für den Prozess gegen die „Gruppe Freital“ errichtet wurde. Doch am Mittwoch geht es nicht um Rechtsterroristen, sondern um die bei Kunden beliebten Prämiensparverträge der Sparkasse Meißen. Nach den Sparkassen in Leipzig, Zwickau und im Erzgebirge hat das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden nun auch die hiesige verurteilt. Im Urteil bestätigte das Gericht die Zinsansprüche der Kunden. Doch wann sie diese ausgezahlt bekommen, bleibt trotz Urteil weiter ungewiss. Denn es müsse noch eine weitere Überprüfung des Bundesgerichtshofes (BGH) abgewartet werden, teilte die Verbraucherschutzzentrale Sachsen mit.

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