Meißen. Diese Angeklagte fällt schon vor Verhandlungsbeginn unangenehm auf. Als sie das Meißner Amtsgericht betritt, hat sie drei kleine Sektflaschen mit, eine ist bereits geleert. Doch der Sicherheitsdienst hat etwas dagegen, weil Alkohol im Gerichtssaal nun mal nichts zu suchen hat. "Seien Sie doch nicht so", will sie den Wachmann überzeugen. Dort der bleibt hart. Der Sekt bleibt draußen, nach der Verhandlung kann sie ihn sich wieder abholen.