Meißen: Keine Hoffnung auf Schadensersatz

Meißen. Auch die Stadt Meißen hat sich vor zwei Jahren eines der Geschwindigkeitsmessegeräte vom Typ Leivtec XV 3 angeschafft, welche sich jetzt als fehlerhaft erwiesen haben. Von 2019 bis jetzt hat die Stadt mit diesem Gerät rund 290.000 Euro aus mobilen Geschwindigkeitsmessungen eingenommen. Damit haben sich bereits jetzt die Anschaffungskosten des Gerätes um ein Mehrfaches amortisiert.
Wie aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Stadtrats Andreas Graff (Die Linke) hervorgeht, wurden im Anschaffungsjahr 5.015 Verkehrsverstöße festgestellt, von denen 4.446 mit Geldbußen von insgesamt 84.600 Euro geahndet wurden. 2020 waren es 6.743 geahndete Verstöße, die Einnahmen von 186.400 Euro brachten.
Mickrig dagegen die Bilanz in diesem Jahr. Lediglich 18.400 Euro aus 831 Verstößen flossen in die Stadtkasse. Der Grund: Seit März wird das Gerät nicht mehr eingesetzt. Der Hersteller hatte damals mitgeteilt, dass das Messgerät "Auffälligkeiten" aufweise, die derzeit von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt überprüft würden, und darum gebeten, das Gerät für amtliche Messungen nicht mehr einzusetzen, bevor ein Ergebnis vorliege.
Das Ergebnis liegt vor, das Messgerät zeigte teilweise Geschwindigkeiten mit einer Abweichung von bis zu 17 Kilometer pro Stunde an und wird deshalb auch in Meißen nicht mehr eingesetzt. Hoffnungen auf Schadensersatz machte sich die Stadt der Antwort zufolge schon damals keine. Die entgangenen Geldbußen begründeten rechtlich keinen Vermögensschaden für die Stadt. Schadensersatzansprüche seien auch in Urteilen, in denen Geschwindigkeitsmessanlagen mutwillig beschädigt wurden, stets abgelehnt worden.
Verwiesen wird auch auf ein Urteil des Amtsgerichtes Koblenz. Demnach sei "die Einnahme von Bußgeldern nur ein untergeordneter Nebenerfolg bei der Verwirklichung des Sanktionszweckes. Zweck der Messung sei es nicht, Einnahmen zu erzielen, sondern Autofahrer zur Einhaltung der Gesetze anzuhalten und Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeiten zu vermeiden".
Einnahmen fest eingeplant
Gleichwohl hat die Stadt Meißen die Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung im Haushalt fest eingeplant, wie die Stadt zugibt. Ein Verhalten, das zunehmend von Juristen kritisiert wird. "Schon lange hat den Bürger ein Verdacht beschlichen: Es geht nicht nur um den Unfallschwerpunkt, sondern auch ums Geld. Das stimmt ja auch, denn Bußgelder sind einträglich. So sehr, dass die Kämmerer der Stadt schlaflose Nächte bekommen würden, wenn von einem Tag auf den anderen alle das Gesetz beachten würden und das Geld ausbliebe", schreibt Jens Gnisa, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes in seinem Buch "Das Ende der Gerechtigkeit" (Verlag Herder GmbH, S. 149.) Das untergrabe das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit staatlichen Handelns. "In jedem Fall aber bin ich der festen Ansicht, prostituiert sich ein Staat, der auf Bußgelder als fixe Größe im Haushalt setzt", so der Richter (ebenda S. 150).
Aus der Richterschaft sei schon vor langer Zeit der Vorschlag gekommen, die Einnahmen von Bußgeldern unter Abzug der Verwaltungskosten an gemeinnützige Einrichtungen abzuführen. Diese Idee sei jedoch sofort im Protest der kommunalen Kämmerer untergegangen, weil sie auf ihre Einnahmen verzichten müssten. "Seitdem beschleicht mich ein schlechtes Gefühl, wenn ich wieder einmal lese: Neuer Blitzer aufgestellt ", so der Richter.
Der Job ist weg
Sachverständige, unter anderem vom Ingenieurbüro Rachel aus Riesa hatten nachgewiesen, dass das Messgerät falsche Messergebnisse anzeigte. Der Hersteller zog das Gerät darauf zurück und stoppte auch das Zulassungsverfahren für das Nachfolgegerät.
Autofahrer, die wegen fehlerhafter Messung ein Fahrverbot erhielten, können unter bestimmten Umständen jetzt ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen. Viel helfen würde ihnen das aber nicht. Zwar müssten sie finanziell möglicherweise entschädigt werden, aber: "Wer durch die fehlerhafte Messung und das Fahrverbot seinen Job verlor, der hat nichts davon. Der Job ist weg", so Dieter Rachel vom Riesaer Ingenieurbüro.
Auch die Stadt Meißen will weiter blitzen: "Es werden Angebote zu alternativen Geschwindigkeitsmessgeräten eingeholt und geprüft", heißt es schon im März in der Antwort der Stadt an Andreas Graff.