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Milde Strafe für Zündler

Für eine schwere Brandstiftung müsste ein Meißner mindestens fünf Jahre ins Gefängnis. Doch er kommt deutlich besser weg.

Von Jürgen Müller
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Der Brand am " Waldschlößchen" in Röderau im Juni 2019 konnte nicht aufgeklärt werden.
Der Brand am " Waldschlößchen" in Röderau im Juni 2019 konnte nicht aufgeklärt werden. © Christoph Scharf

Meißen/Dresden. Wegen besonders schwerer Brandstiftung, zweimal Beihilfe zur Brandstiftung, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung muss der Meißner S. für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte am Donnerstag nach vier Verhandlungstagen die Jugendkammer des Landgerichtes Dresden unter Vorsitz von Richter Andreas Ziegel.

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