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Milde Strafen für Einbruch bei Wettinern

Weil sie wegen einer Vielzahl von Taten verurteilt wurde, erhielt die Frau eine Jugendstrafe. Der Mann kam deutlich besser weg.

Von Jürgen Müller
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Daniel von Sachsen ist der Leiter der Wettinischen Forstverwaltung, in die eingebrochen wurde.
Daniel von Sachsen ist der Leiter der Wettinischen Forstverwaltung, in die eingebrochen wurde. © SZ/Sven Görner

Meißen. Zu den Einbrüchen in der Wettiner Forstverwaltung im August vorigen Jahres gab es jetzt die ersten Urteile. Drei Männer und eine Frau waren damals eingebrochen, nachdem sie über den Zaun gestiegen waren, einen Schuppen aufhebelten, dort eine Kassette mit Schlüsseln fanden. So gelangten sie in die Räume und an Fahrzeuge, stahlen unter anderem zehn Kettensägen, vier Freischneider, etliche Werkzeuge, kistenweise Maschinenfett, Sägen, Bohrer, zwei Kisten Klarlack, Zeckenschutzmittel im Wert von insgesamt rund 15.000 Euro. Mit einem Auto der Forstverwaltung, mit dem sie das Diebesgut abtransportieren wollen, durchbrachen sie einen Zaun. An diesem und an dem Auto entstand Sachschaden von 20.000 Euro.

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