Meißen/Dresden. In Dresden wird von den zuständigen Behörden angezweifelt, dass in Grundschulen von Klipphausen und Moritzburg die Mindestrichtwerte von mindestens 25 Schülern pro Klasse eingehalten werden können. Aufgrund der vom Kreis festgelegten Schulbezirke seien mehr Züge erforderlich, als durch das Aufkommen in den Gemeinden erreicht werden könnten. Dadurch komme es zu einem ineffizienten Einsatz der Lehrer, so das Kultusministerium. Nach Angaben des Landkreises stimmt dieses deshalb für Moritzburg und Klipphausen nicht dem Teilschulnetzplan des Kreises zu.
Der Meißner Kreistag hat das Landratsamt nun beauftragt, Klage gegen diesen Beschluss der Behörde zu führen. Der Gang vor das Gericht habe gute Aussichten auf Erfolg, schreibt das Rechts- und Kommunalamt. Bei der Mindestzahl von 25 Schülern handele es sich lediglich um einen Richtwert, keine verbindliche Angabe. Das Zuschneiden oder Zusammenführen von Grundschulbezirken liege zudem nicht in der Zuständigkeit des Landkreises. (SZ/pa)
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