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Prälatenhaus neu berechnet

Das Geld, das für die weitere Sanierung von Meißens ältestem Wohnhaus zur Verfügung steht, reicht nicht.

Von Harald Daßler
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Vor über 500 Jahren erbaut wurde das Prälatenhaus an den Roten Stufen 3.
Vor über 500 Jahren erbaut wurde das Prälatenhaus an den Roten Stufen 3. © Claudia Hübschmann

Meißen. Man sieht es dem Haus von außen nicht an, dass es noch immer kaum mehr als eine bauliche Hülle bietet. So schön das Prälatenhaus an den Roten Stufen 3 seit der Sanierung an Dach und Fassaden in alter Schönheit erstrahlt, so viel ist im Inneren noch zu tun, damit es wieder öffentlich zugänglich werden kann. Auch die mit viel Aufwand freigelegte und restaurierten Wandfresken in der Bohlenstube können noch nicht der Öffentlichkeit präsentiert werden. So sind umfangreiche Arbeiten an der Statik und für den Brandschutz im Gebäude notwendig. Außerdem müssen Haustechnik und Treppen eingebaut werden.

Mit der Planung und Überwachung dieses umfangreichen Bauprogramms hatte die Stadt den Meißner Architekten Thomas Bretschneider betraut. Weil eine im Jahr 2001 erteilte Baugenehmigung erloschen war, galt es zunächst, die notwendigen Unterlagen und Pläne für ein erneutes Genehmigungsverfahren zu erarbeiten.

In der Bohlenstube wurden wertvolle Fresken freigelegt und teilweise restauriert. Einer breiten Öffentlichkeit können sie aber noch nicht zugänglich gemacht werden.
In der Bohlenstube wurden wertvolle Fresken freigelegt und teilweise restauriert. Einer breiten Öffentlichkeit können sie aber noch nicht zugänglich gemacht werden. © Claudia Hübschmann

Die Entwicklungen seit dem letzten Sommer waren mit Überraschungen für das Vorhaben an den Roten Stufen verbunden, sodass auch die Stadträte sich mit dem Prälatenhaus befassen mussten. Neben 48 Auflagen zum Denkmalschutz im Genehmigungsbescheid bereiten die allerorts beklagten Engpässe und Lieferschwierigkeiten bei Baumaterial Sorgen. Letztlich lasse sich nicht mehr gewährleisten, dass alles wie im vorigen Jahr geplant, erledigt werden kann – so der Tenor eines Beschlusses, den die Stadträte in ihrer Sitzung am 7. Juli einstimmig fassten.

Darin ist ein Kostenrahmen festgeschrieben: Nicht mehr als 788.000 Euro dürfen für Bauarbeiten im Prälatenhaus in diesem und nächsten Jahr ausgegeben werden. Die Summe ergibt sich aus der Förderung über das EU-Programm zur regionalen Entwicklung (EFRE). Daraus stehen rund 630.000 Euro für das Vorhaben zur Verfügung. Weil die EFRE-Förderung 80 Prozent der Baukosten übernimmt, stellt die Stadt aus ihrem Haushalt 158.000 Euro zur Verfügung.

„Da eine Aufstockung der Fördermittel vom Zuwendungsgeber derzeit nicht zugesichert oder in Aussicht gestellt werden kann, beträgt das Mehrkostenrisiko des Eigenmittelbedarfes nicht 20 Prozent, sondern 100 Prozent und verlagert sich vollständig in den städtischen Haushalt“, heißt es in dem von den Stadträten gefassten Beschluss. Die Botschaft zwischen den Zeilen lautet, dass das zur Verfügung stehende Geld wohl nicht ausreicht, um das zu erledigen, was ursprünglich vorgesehen war.

Bei den Ausschreibungen für die Elektroinstallation ist offenbar geworden, dass die anfallenden Arbeiten erheblich teurer werden. Deshalb hatten die Stadträte vor einigen Wochen entschieden, die Ausschreibungen aufzuheben – und neu zu planen. Dem jetzt gefassten Beschluss ist eine neue Kostenberechnung beigefügt. Darin spielt die Elektroinstallation keine Rolle mehr. Lediglich das Erneuern des Hauptanschlusses für 5.355 Euro brutto ist darin angesetzt. Weitere Arbeiten müssen warten.

Priorität haben Arbeiten an der Statik. So sind insgesamt 280.000 Euro vorgesehen, für Gründungen und Deckensanierungen. Fast 50.000 Euro sollen ausgegeben werden, um die Statik der Decke über dem ersten Obergeschoss mit einem besonderen Verfahren wiederherzustellen. Mehr als 150.000 Euro stehen für das Herrichten von Stützmauern, Terrassierung und Absturzsicherung zur Verfügung.

Mithin wird es länger dauern, bis das vor über 500 Jahren errichtete Prälatenhaus, das als Meißens ältestes Wohngebäude gilt, wirklich öffentlich zugänglich ist. Neben der Hoffnung auf weitere Förderung in den kommenden Jahren, spricht sich der Beschluss auch dafür aus, „zur Umsetzung einzelner Punkte des Genehmigungsbescheides weitergehende, geeignete Finanzierungsquellen und Lösungsansätze zu erschließen“.