Meißen/Dresden. Im Rahmen der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Ostsächsische Sparkasse gibt es noch kein Urteil. Am Montag hatte der 5. Zivilsenat am Oberlandesgericht in der Angelegenheit verhandelt. Wie das Gericht im Vorfeld mitteilte, galt dieser Termin zur Beweisaufnahme. Mit einer Entscheidung sei an diesem Tag nicht zu rechnen gewesen.
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