Meißen. Jetzt gilt auch in Sachsen, was im Rest Deutschland längst selbstverständlich ist: In allen Häusern und Wohnung müssen Rauchmelder an die Decke. Bislang galt diese Regelung nur für Neubauten, deshalb hat die überarbeitete sächsische Bauordnung eine Übergangsfrist bis Ende 2023 eingeräumt. Danach kommt keiner mehr um die Rauchmelderpflicht herum.
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